17. Juni2013

Antirassismus-Aktion zum Weltflüchtlingstag
Do, 20. Juni 2013 ab 13.00 Uhr
vorm Bürgerhaus Chemnitz
Düsseldorfer Platz 1
Eine Hauptaufgabe der Ausländerbehörde ist die Vergabe und der Entzug von Aufenthaltstiteln und die Überprüfung der damit verbundenen Auflagen und Beschränkungen.
Dabei arbeitet die Behörde grundsätzlich unter der Prämisse, Antragsteller_innen ein Fehlverhalten oder Versäumnis nachzuweisen. Strafen drohen schon, wenn Betroffene ihrer „Mitwirkungspflicht” nicht nachkommen.
In Chemnitz ist es für die Asylsuchenden extrem schwer, überhaupt in der Ausländerbehörde vorsprechen zu können. Die Öffnungszeiten von gerade einmal 4 Stunden am Donnerstag und 3 1/2 Stunden am Freitag reichen bei weitem nicht aus, dass jede_r eine realistische Chance hat sein/ihr Anliegen vorzutragen. Termine werden nicht vergeben. Wer etwas von der Ausländerbehörde braucht, muss am Automaten eine Nummer ziehen (sofern noch Nummern ausgegeben werden) und darauf hoffen, innerhalb der Öffnungszeit Gehör zu finden. Wird das nicht geschafft, hat die betreffende Person Pech gehabt.
In Ausländerbehörden ist institutioneller Rassismus Alltag, nicht nur in Chemnitz, sondern überall in Deutschland. Wir kritisieren Ausländerbehörden, da sie zu einer Gesellschaft gehören, die auf Konkurrenz, nationalen Privilegien und globaler Ausbeutung beruht.
Kommt vorbei und macht mit!
Rassismus bekämpfen!
Kategorie/n: Allgemein, Antidiskriminierung, Chemnitz, Migration
17. Juni2013
Am 24.5.2013 antwortete die Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Ulla Jelpke und verschiedener anderer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE im Bundestag zum Thema: „Ergänzende Informationen zur Asylstatistik für das erste Quartal 2013“. Aus den Zahlen lässt sich u.A. sehr gut ableiten, dass es den angeblichen Ansturm von Flüchtlingen, die über Griechenland in die EU einreisen und von dort aus nach Deutschland kommen, nicht gibt. Aus den Antworten der Bundesregierung ergeben sich auch weitere interessante Aspekte (Komplette Kleine Anfrage am Ende des Textet als PDF Download):
Gesetzesänderung gegen (vermeintlichen) Asylmissbrauch abgeblasen!
Die Bundesregierung bekundet in einer ihrer Antworten, dass die angekündigte Gesetzesänderung, mit der Serbien und Mazedonien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollten, „in der laufenden Legislaturperiode kaum zum Abschluss gebracht werden könne“. „Die Prüfung (…) dauert noch an“, heißt es nun schon seit vielen Monaten. Die lange Prüfdauer spricht dafür, dass die Bundesregierung entweder keine Argumente hat und/oder keine Realisierungschancen für die Gesetzesänderung sieht.
Es gibt außerdem eine Auskunft über den Stand der Verhandlungen zum EU-Visa-Aussetzungsmechanismus. Daraus geht hervor: Die Kriterien sind total auslegungsbedürftig! Ein EU-Mitgliedstaat muss z.B. durch einen substantiellen und plötzlichen Anstieg illegaler Einreisen oder (vermutlich aussichtsloser) Asylanträge in eine „Notlage“ geraten, „die er nicht selbst beheben kann“. Davon aber hätte ja z.B. selbst im Falle der massiv gestiegenen, i.d.R. aussichtslosen Asylanträge aus Serbien/Mazedonien in Bezug auf Deutschland keine Rede sein können.
Passend dazu ist festzustellen, dass fast jeder zweite Asylantrag, der inhaltlich bewertet wird, sich derzeit als begründet herausstellt, d.h. für eine Debatte über einen angeblich verbreiteten Asylmissbrauch besteht offenkundig weniger Anlass denn je.
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Kategorie/n: Allgemein, Migration
29. Mai2013

Von Rassismus und Diskriminierung sind mehr Menschen betroffen, als es in der Öffentlichkeit präsent ist. Es ist kein Thema, welches ausschließlich von Neonazis verbreitet wird, sondern tritt überall in der Gesellschaft auf. Jedem und jeder von uns kann es passieren, anderen Menschen mit einem unbedachten Kommentar auf den sprichwörtlichen Schlips zu treten. Und trotzdem ist Alltagsrassismus keine Bagatelle, sondern ein ernst zu nehmendes Thema, das weit über den eigentlichen Begriff der Fremdenfeindlichkeit hinausgeht. Antirassismus lebt davon, dem Gegenüber offen zu begegnen und zu lernen, Situationen auch aus der Perspektive der_des Anderen zu betrachten.
Das war für das Referat Antidiskriminierung des StuRa Chemnitz Grund genug, auch dieses Jahr wieder das “Festival contre le Racisme” zu organisieren.
3.6. Montag “Asyl-Monologe” von der Bühne für Menschenrechte
5.6. Mittwoch “Der neue Elitenrassismus – Die Methode Sarrazin” vom Netzwerk gegen Islamophobie und Rassismus
6.6. Donnerstag “Rassismus und Sprache” mit Johannes Müller
10.6. Montag “Politische Teilhabe von Flüchtlingen” (englisch) mit Rex Osa (The Voice)
13.6. Donnerstag “Musik!” mit Turbo Sapienowa und Gebrüder Mühlleitner
14.6. Freitag “RECHTSzuhause” – Ein Film von Studierenden der Fachhochschule Mittweida
15.6. Samstag “Critical Whiteness Workshop” mit Beate Flechtker
16.6. Sonntag “Einstiegsworkshop: Argumentieren gegen Rechts – Theorie und Praxis zur inhaltlichen Erwiderung” mit dem Netzwerk für Demokratie und Courage e.V.
17.6. Montag “Neonazismus und seine Anknüpfungspunkte an einen Extremismus der Mitte” mit Gerd Dembowski
18.6. Dienstag “Szenische Lesung zu Alltagsrassismus” mit dem Antidiskriminierungsbüro Sachsen
Zu den Workshops wird um eine Anmeldung gebeten unter: fclr2013@tu-chemnitz.de
Weitere Informationen gibts bei Facebook
Kategorie/n: Allgemein, Antidiskriminierung, Chemnitz
23. Mai2013
Am kommenden Sonntag, den 26.Mai, jährt sich die Einführung des sogenannten Asylkompromisses zum 20. Mal. “Diese Grundgesetzänderung durch die Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP mit Zustimmung der SPD-Opposition stellte eine faktische Abschaffung des Rechtes auf Asyl dar”, so Freya-Maria Klinker, MdL und Mitglied des Landesvorstandes der sächsischen LINKEN.
“Seitdem genießen politisch Verfolgte nur noch dann Asyl, wenn sie entweder nicht aus einem sogenannten „sicheren Herkunftsstaat“ kommen – welche das sind, wird per Bundesgesetz definiert – oder über einen „sicheren Drittstaat“ einreisen. Deutschland ist als europäisches Binnenland allerdings von „sicheren Drittstaaten“ eingeschlossen, was dazu führt, dass nur noch die Möglichkeit der Einreise mit dem Schiff oder dem Flugzeug bleibt. Doch auch dafür hat man in der neuen Asylgesetzgebung für Abhilfe gesorgt: Mit der Einführung des soganneten Flughafenverfahrens. Dieses ermöglicht rechtsstaatlich bedenkliche Schnellverfahren und somit beschleunigte Abschiebungen.
1993 wurde auch das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) eingeführt, dass Asylsuchende zu Menschen dritter Klasse degradiert, da es erstmals Personengruppen definierte, die im Falle der Hilfebedürftigkeit keine Leistungen der Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten, sondern nur erheblich geringere Leistungen. Und diese Hilfebedürftigkeit wird durch Arbeitsverbote regelrecht geschaffen.
All diese Regelungen dienen der Abschreckung, denn leider gelten Flüchtlinge im gesellschaftlichen Mainstream eher als potenzielle Gefahr für die Innere Sicherheit oder als Belastung der Sozialsysteme, denn als Menschen, die Schutz vor Verfolgung suchen.
Dem Asylkompromiss voraus gegangen waren die pogromartigen Ausschreitungen von Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen, die Morde von Mölln. Es folgten die tödlichen Brandanschläge von Solingen und anderen Orten. Die Täter waren nicht nur überzeugte Neonazis. Rückendeckung bekamen sie aus der Mitte der Gesellschaft und der (verfassungs-)gebenden Mehrheit der Politik. Heute ist das Grundrecht auf Asyl bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt und das Asylbewerberleistungsgesetz vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft worden. Dennoch kommen immer noch Flüchtlinge nach Deutschland. Und viele setzen sich gegen unmenschliche Behandlung hierzulande zur Wehr.
Die LINKE. Sachsen unterstützt die antirassistischen Proteste anlässlich des 20. Jahrestages der Einführung der faktischen Abschaffung des Asylrechtes.
Wir solidarisieren uns mit den Forderungen der Flüchtlingsproteste nach Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und der Residenzpflicht. Wir setzen uns auf Bundesebene für die vollständige Wiederherstellung des Grundrechts auf Asyl nach Art. 16 GG alt „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“ und die Gleichbehandlung aller Flüchtlinge ein. Wir verwehren uns dagegen, bestimmte Menschengruppen, die hier Schutz vor Diskriminierung suchen, von vornherein unter den Generalverdacht des sogenannten Asylmissbrauchs zu stellen. Weil die heutige Asyldiskussion in weiten Teilen an die Debatten vor 20 Jahren erinnern, konstatieren wir: Rassismus ist leider Alltag und muss deshalb jeden Tag bekämpft werden.”
Kategorie/n: Allgemein, Antidiskriminierung, Migration