Streichung von Stellen bei Datenschutz- und Ausländerbeauftragten
20. Mai2010
Ohne jede Vorankündigung haben die Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP am 12. Mai 2010 im Präsidium des Landtags eine Tischvorlage eingereicht und trotz heftiger Proteste der Opposition noch in derselben Sitzung beschlossen. Inhalt dieser Tischvorlage war die offenbar beabsichtigte Streichung von fünf Stellen im Bereich der Verwaltung, für die im Haushaltsplan für die Jahre 2011/2012 so genannte „kw-Vermerke“ (für künftig wegfallend) angebracht werden sollen. Darunter befinden sich je eine Planstelle beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten sowie bei Sächsischen Ausländerbeauftragten.
Es mag sinnvoll erscheinen nach einer wohl durchdachten Aufgabenkritik Einsparmöglichkeiten innerhalb der Verwaltung ins Auge zu fassen – gerade in Zeiten knapper Kassen. Allerdings ist ein Abbau von Personal kein Selbstzweck und die „Rasenmähermethode“ der schwarz-gelben Koalition wahrlich nicht zielführend.
Die geplanten Stellenkürzungen beim Datenschutz- sowie beim Ausländerbeauftragten sind nicht hinnehmbar. Aufgrund gesetzlich zugewiesener neuer Aufgaben wurde dem Datenschutzbeauftragten erst in der letzten Wahlperiode dringend benötigtes zusätzliches Personal bereitgestellt. Darüber gab es damals eine intensive Diskussion, bei der bei weitem nicht alle Vorstellungen bzw. Anträge des Datenschützers realisiert werden konnten. Bei gleich gebliebenen Aufgaben jetzt dort kürzen zu wollen, ist unverantwortlich.
Der Bereich des Ausländerbeauftragten ist schon jetzt nur mit wenigen Stellen ausgestattet. Angesichts der vom neu gewählten Amtsinhaber Dr. Gillo beabsichtigten Umwandlung des Amtes in einen Integrationsbeauftragten für Sachsen verbieten sich Stellenstreichungen, erst recht, wenn die künftige Struktur der Behörde noch gar nicht feststeht.
Letztendlich leiden unter den Plänen die Bürgerinnen und Bürger: Die Koalitionsparteien sind im Begriff dem Datenschutz und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern in Sachsen einen Bärendienst zu erweisen und sie beeinträchtigen damit zugleich die Handlungsfähigkeit der Amtsinhaber.




