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Anhörung zur Kennzeichnungspflicht von Polizeibediensteten

20. August2010

Gestern fand im Innenausschuss des Sächsischen Landtages eine Anhörung über eine mögliche Kennzeichnungs- und Ausweisungspflicht der Polizeibediensteten statt.

Von den acht anwesenden Sachverständigen stimmten vier den Vorgeschlagenen Neuerungen zu. Die vier anderen – Vertreter von Polizei und deren Gewerkschaften – lehnten sie ab.Das ist symptomatisch für das Dilemma der Debatte: Viele Menschen, die bei der Polizei arbeiten, halten eine namentliche Vorstellung des Beamt_innen und gegenüber den von ihnen kontrollierten Bürger_innen für eigentlich sinnvoll, haben aber Angst, weil die Daten ihres Wohnortes bei Bekanntgabe des Namens zu leicht bei Behörden abgefragt werden könnten, woraus sich Risiken ergäben. Dieses Problem kann aber durch Verbesserung des Datenschutzes in der Verwaltung gelöst werden – hier erwarte ich, dass die mit innerer Sicherheit befassten CDU-Landespolitiker mit ihren Parteifreunden, die in Sachsen ganz überwiegend auch auf kommunaler Ebene Verantwortung tragen, Konsequenzen ziehen.

So berichtete Charles von Denkowski, Geschäftsführer einer polizeiwissenschaftlichen Consultingfirma und ehemaliger Polizist, aus eigener Erfahrung und äusserte sich pro Kenntlichmachung durch Namens- bzw. Nummernschlid. Dies Kennzeichnung böte den Beamtinnen und Beamten ausserdem auch eine Schutzfunktion, unter anderem könnten so auch unberechtigte Vorwürfe leichter aufgeklärt werden.

Die Polizei genießt zu Recht in der Bevölkerung ein im Vergleich zu anderen Berufsgruppen hohes Ansehen, es geht daher beim Thema Kennzeichnungspflicht weder um einen Generalverdacht noch eine Vorverurteilung von Polizistinnen und Polizisten. Sondern es geht um eine Beziehung auf gleicher Augenhöhe zwischen Bürgerinnen mit und ohne Uniform – wer mich nach meinem Namen fragen darf, sollte auch selbst sagen, wer er oder sie ist.

Mein Kollege Rico Gebhardt, Innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, schlug vor, die Kennzeichnungs- bzw. Namenspflicht in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotversuch im Bereich einer Polizeidirektion einzuführen. Er baue auf den Abbau von Ängsten durch konkrete Erfahrungen. “Denn mir kann niemand sagen, wieso es seit Jahrzehnten selbstverständliche Praxis in New York ist, dass sich Polizisten namentlich vorstellen, dies aber z.B. in Dresden oder Leipzig nicht möglich sein soll.”

Allgemein, Inneres

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