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LINKE macht Hochwasser zum Thema im Innenausschuss und fordert solidarische Elementarschadenversicherung

12. August2010

Die Fraktion DIE LINKE wird die Hochwasserkatastrophe zum Thema der nächsten Sitzung des Innenausschusses machen.

Der Dank der Linksfraktion im Sächsischen Landtag gilt schon jetzt den Einsatzkräften von Feuerwehren, Technischem Hilfswerk, Polizei und den vielen hilfsbereiten Bürger_innen, die vor Ort eine sehr engagierte Arbeit leisten. Die vom jüngsten Hochwasser Betroffenen verdienen nicht nur Mitgefühl, sondern sie brauchen in allererster Linie wirkungsvolle Unterstützung durch die Kommunen, vor allem aber durch den Freistaat Sachsen.

Wir wollen daher einen schnellen Bericht des Innenministers gegenüber dem Parlament über die aktuelle Situation in den Flutgebieten, bisher erkennbare Schäden, eingeleitete Hilfsmaßnahmen für die Betroffenen sowie die von verschiedener Seite angesprochenen Kommunikationsprobleme in der Frühwarnung. Die Sitzung wird am Donnerstag, den 19. August stattfinden.

Extreme Wetterlagen mit entsprechenden extremen Folgen für die Menschen in den betroffenen Regionen treten offenbar gerade auch in Sachsen häufiger als früher auf. Es hat sich bei der neuerlichen Flutkatastrophe gezeigt, dass es insbesondere bei Prävention durch mehr Hochwasser-Rückhaltegebiete und frühzeitiger Warnung noch erhebliche Reserven gibt.

Jetzt aber ist nicht die Stunde von Schuldzuweisungen, sondern der schnellen Hilfe. Gerade dabei sollte der Landtag aufmerksam darauf achten, dass im Interesse der Betroffenen die unbürokratischsten Wege gegangen werden – und für die Zukunft vorgesorgt wird, um ähnliche oder gar schlimmere Ereignisse zu verhüten.

Die Flutfolgen drohen die finanziellen Fundamente vieler ohnehin durch eine verfehlte Steuerpolitik notleidenden Städte, Gemeinde und Kreise zu zerstören, deshalb fordern wir: Die Wiederherstellung der kommunalen Infrastruktur wie Straßen, Brücken und Stützmauern nach dem Hochwasser ist eine solidarische Verpflichtung des gesamten Landes, der sich der Freistaat Sachsen nicht entziehen darf. Man kann sich nicht wie das Kabinett Tillich einer Neuverschuldung Null brüsten und zugleich die Kommunen in die Verschuldungsfalle zwingen, um Flutschäden auf Kredit zu reparieren.

Ich warne davor, bei der Hilfe für die Betroffenen zu schematisch zwischen Versicherten und Nichtversicherten zu unterscheiden. Als Abgeordnete aus einer zum wiederholten Mal von einer Flutkatastrophe schwer getroffenen Region, weiß ich, dass es viele Menschen gibt, denen nach der letzten Flut die Versicherung gekündigt wurde und die seither keine neue Versicherung gefunden haben bzw. nur zu untragbaren Konditionen hätten abschließen können. Deshalb muss auch dieser Personenkreis über Härtefallregelungen unterstützt werden. Zinsvergünstigte Darlehen allein reichen nicht aus.

Darüber hinaus erneuern wir unsere Forderung, dass sich der Freistaat Sachsen für eine allgemeine Elementarschadenversicherungspflicht einsetzt, wodurch die Belastungen durch unterschiedliche Risiken gerecht und sozial verträglich verteilt würden.

Allgemein, Chemnitz

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