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Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge – “Residenzpflicht” abschaffen!

1. September2010

Den eigenen Aufenthaltsort frei wählen und sich ungehindert bewegen zu können, gehört zu den elementaren Menschenrechten. Diese Freiheit ist unerlässlich für die Pflege sozialer Kontakte, den Genuss von Kultur oder die freie Religionsausübung. Dementsprechend regelt das Grundgesetz: »Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet«.

Flüchtlingen, die in Deutschland um Asyl ersuchen müssen, wird dieses Recht verwehrt – ein in der EU einmaliger Missstand. Asylbewerberinnen und Asylbewerbern ist das Verlassen des Landkreises, in dem sich die für sie zuständige Ausländerbehörde befindet, unter Androhung von Strafe untersagt. Diese »Residenzpflicht« schränkt Menschenrechte ein! Flüchtlinge werden durch sie gedemütigt, kriminalisiert und sozial isoliert. In Sachsen sind davon insgesamt 4.239 Personen betroffen (1.673 mit Gestattung, 2.566 mit Duldung – Quelle: Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Bundestag 17/2261)

Wer aus seinem Heimatland fliehen muss, trägt daran oft keine Schuld. Er ist Opfer von politischer, religiöser, ethnischer, geschlechtsspezifischer Verfolgung oder von Umwelt- oder Naturkatastrophen. Wir meinen: Menschenrechte gelten auch für Flüchtlinge! Deshalb fordern wir mit einem Antrag die Abschaffung der »Residenzpflicht«. Es wird dazu demnächst eine ExpertInnen-Anhörung im Innenausschuss stattfinden. Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag wird dafür eine Sondersitzung anberaumen, damit das Thema schnell auf die Tagesordnung kommt.

Für ein würdevolles Leben für Alle.

Inneres, Migration

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