Freya Maria Klinger - So schön kann Zukunft sein

30. August - Freya wählen

Chemnitzer Polizei versetzungsgefährdet. „Polizei und Grundrechte“ – 5 setzen!

11. Juli2011

Neue Hintergründe zum umstrittenen Polizeieinsatz am 5.3. 2011 in Chemnitz

Zu den neuesten Informationen zum umstrittenen Polizeieinsatz am 5.3.2011 in Chemnitz erklärt die Landtagsabgeordnete Freya-Maria Klinger, Die Linke:

Auch wenn es, wie die Chemnitzer Freie Presse am Freitag berichtete, in Chemnitz anlässlich der Demonstrationen zum Bombardierungsgedenken am 5. März diesen Jahres keine Handydatenerfassung wie in Dresden am 19. Februar gab, so veranschaulichen doch die neuesten Zahlen des Innenministeriums zum Polizeieinsatz am 5.3. wie ungebremst die Datensammelwut der sächsischen Polizei ist und wie wenig Respekt die Staatsregierung vor dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hat.
So wurden von nicht weniger als 861 Personen die Personalien festgestellt und 842 Durchsuchungen vorgenommen, bei denen es lediglich zu 9 Sicherstellungen und 5 Beschlagnahmen kam. Darüber hinaus wurden 734 Platzverweise ausgesprochen und 5 Demonstrant_innen in Gewahrsam genommen. Ob es sich bei den Betroffenen um Neonazis oder Gegendemonstranten aus dem bürgerlichen oder linken Spektrum handelt kann die Polizei nicht sagen. Das Einzige was damit feststeht ist, dass insgesamt jede zweite DemonstrantIn polizeilich erfasst wurde und wahrscheinlich mit 1782 eingesetzten Beamte_innen mehr Polizisten im Einsatz waren als Demonstrantinnen im gesamten Chemnitzer Stadtgebiet.
In den weiteren Antworten auf meine Kleinen parlamentarischen Anfragen wird die Staatsregierung jedoch ganz schnell sehr allgemein und nebulös, wenn sie zum Beispiel versucht anhand einer Gefahrenprognose die Einsatzmaßnahmen zu rechtfertigen, indem lediglich knapp auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und allgemeine Erfahrungen verwiesen wird, wonach „gezieltes aber auch ein zufälliges Aufeinandertreffen von gewaltbereiten Personen der linksextremistischen wie rechtsextremistischen Szene im Zeitraum vor, während, bzw. nach den versammlungsrechtlichen Veranstaltungen ein hohes Gefährdungspotential“ darstellen (Drs. 5/6032 Frage 3). Hier zeigt die sächsische Polizei wieder einmal, dass sie sich bei Analysen vergangener ähnlicher Veranstaltungen und Erfahrungswerten bedient, so wie es das Polizeigesetz zur allgemeinen Gefahrenabwehr ermöglicht aber dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen und hohen Hürden zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit schlichtweg ignoriert.

Die massenweise Erfassung von Personen ist genauso unverhältnismäßig und verfassungswidrig wie die Begleitung von 80 friedlichen jugendlichen DemonstrantInnen des AJZ e.V. durch 223 Polizisten in voller Schutzausrüstung. Eine Demonstration die bereits im Vorfeld kriminalisiert und Aufgrund restriktiver und offensichtlich rechtswidriger Auflagen kaum besucht wurde. All das basierend auf Vermutungen, die außer durch den friedlichen Verlauf des gesamten Tages auch nachträglich durch die Staatsanwaltschaft wiederlegt wurden – Verfahrenseinstellung! (siehe Drs. 5/6029 Frage 2, Ermittlungsverfahren wg. § 111 StGB)

Im nun vorliegenden Einsatzkonzept der Polizei ist lediglich von konsequentem und niedrigschwelligem Einschreiten gegen gewaltbereite Personen und Störergruppen die Rede. Die couragierten Chemnitzerinnen und Chemnitzer von jung bis alt, die sich auf der Bahnhofstraße symbolisch, friedlich und entschlossen dem Naziaufmarsch entgegenstellten bzw. dies versuchten traf jedoch diese niedrige Einschreitschwelle ohne Vorwarnung und mit voller Wucht. Von gewaltbereiten Störer_innen war dabei weit und breit nichts zu sehen. Zu sehen waren nach den Einsätzen lediglich entsetzte Gesichter und wie bereits bekannt ist, mehrere zum Teil schwer verletzte Personen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.

Und auch von dem jetzt nachträglich wieder einmal ins Feld geführten Trennungsgebot, was zur Rechtfertigung polizeilicher Maßnahmen seit dem 19. Februar in Dresden gern benutzt wird und die Polizei zum reinen Befehlsempfänger der Gerichte und zum Durchsetzungsorgan für Grundrechte machen soll, bleibt bei genauer Betrachtung nicht viel übrig. Denn es war einzig und allein die Chemnitzer Polizeidirektion selbst, die dem Verwaltungsgericht ein Trennungsgebot als vermeintlich einzige Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit nahelegte, die letztendlich auch durchgeführte Route des NPD-Aufmarsches vorschlug und damit die bisher erfolgreichste neonazistische Demonstration in Chemnitz seit dem Zweiten Weltkrieg möglich machte.

Die jetzt vorgelegten Hintergrundinformationen zur Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes am 5. März 2011 in Chemnitz belegen und unterstreichen deutlich was von Seiten der Chemnitzer Zivilgesellschaft, wie dem Bündnis Chemnitz Nazifrei mehrfach festgestellt wurde: Ein Großteil der polizeilichen Maßnahmen gegen friedliche Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten war unverhältnismäßig, die Datensammelwut der sächsischen Polizei greift beliebig und massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein und die Fähigkeit polizeilicher Führungkräfte besonnen und sensibel Grundrechtsbeschränkungen gegen Sicherheitserfordernisse abzuwägen bleibt mangelhaft. Ein Befund der genauso die Sicherheitsfanatiker in den Reihen der sächsischen Union trifft, die schließlich für die Entwicklung des sächsischen Polizei- und Ordnungsrechts seit 20 Jahren verantwortlich sind.

Zu Beginn der Sommerferien kann man dazu nur sagen: 5 setzen! Ob das für eine Versetzung ins nächste Schuljahr reicht …. ?

Hier findet man die weiteren Kleinen Anfragen zur Thematik5/6030 und 5/6031.

Allgemein, Antifa, Datenschutz / BürgerInnenrechte, Inneres

Reaktionen

  1. Chemnitzer Morgenpost 12. Juli 2011, Seite 4

    Bilanz für 5. März

    734 Platzverweise, 842 Durchsuchungen und 1782 Polizisten (mehr als Demonstranten) – das ergab eine Anfrage der Linken im Landtag zum Polizeieinsatz am 5. März in Chemnitz. Die Chemnitzer Abgeordnete Freya-Maria Klinger kritisiert den Einsatz. Die massenhafte Erfassung von Personalien greife in die Grundrechte der Bürger ein.

    presseschau, 12. Juli 2011, 10:31 Uhr.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Zum Seitenanfang

Angetrieben von Wordpress und Liebe.

Seite Drucken RSS Feed