26. August2010
Ihren diesjährigen Fraktionsjugendtag veranstaltet die Landtagsfraktion der LINKEN am kommenden Sonnabend, dem 28. August 2010, zusammen mit interessierten Jugendlichen von 11 bis 18 Uhr in den Räumen der Fraktion in der 4. Etage des Sächsischen Landtags.

Nach der Eröffnung durch den Fraktionsvorsitzenden Dr. AndrĂ© Hahn werden den Jugendlichen zehn Workshops zur Auswahl angeboten: Jugend und Umwelt (Leitung: MdL Dr. Jana Pinka), Jugend und Mobilität, Sozialökologischer Stadtumbau (MdL Enrico Stange), Kinder- und Jugendbeteiligung (MdL Klaus Bartl), Gleichstellungsfragen (MdL Heike Werner), Hochschule und Studium (Prof. Dr. Peter Porsch), Wie steht’s um die Bildung in Sachsen? (MdL Cornelia Falken), Antifaschistische Politik – zwischen Recherche und Blockade (MdL Kerstin Köditz, MdL Freya-Maria Klinger), Freiheit stirbt mit Sicherheit (MdL Rico Gebhardt), Politik & Internet (MdL Julia Bonk), Jugendverbände und Ehrenamt (MdL Annekatrin Klepsch).
Um 13 Uhr steht eine Führung durch den Landtag auf dem Programm, ehe um 14 Uhr Zeit für’ s Mittagessen ist. Danach folgt Workshop-Runde II, ab 16 Uhr die Ergebnisvorstellung und eine Fishbowl-Diskussion. Abgerundet wird das ganze durch ein Konzert ab 16.30 Uhr.
weitere Informationen unter: www.linksfraktionsachsen.de
25. August2010
nachfolgend möchte ich auf die morgige Demonstration unter der Motto NAZITERROR STOPPEN! aufmerksam machen:

Spontandemo am 26.08., 18:30 Uhr, Puschkinplatz, Dresden
Z w e i Brandanschläge innerhalb einer Woche auf alternative
Wohnprojekte in Dresden
In der Nacht zum 19. August versuchten bisher Unbekannte das Wohnprojekt „Praxis“ in Dresden-Löbtau in Brand zu stecken. An einem Fenster im Erdgeschoss wurde das Feuer gelegt, im Zimmer schlief in dieser Nacht allerdings niemand. Nur diesem glücklichem Umstand, der schnellen Reaktion der Hausbewohner_innen und der Alarmierung der Feuerwehr durch Nachbar_innen, ist es zu verdanken, dass keine Verletzten zu beklagen sind. Die Flammen konnten erst nach der Evakuierung des Hauses durch die Feuerwehr gelöscht werden. Die „Praxis“ steht bereits seit längerem im Fokus der lokalen Naziszene und wurde mehrfach angegriffen. Nur wenige Tage zuvor wurde mit einer Mülltonne ein Fenster eingeworfen, im Zusammenhang mit dem 13. Februar versuchte eine Nazigruppe das
Hausprojekt zu attackieren.
Am frühen Morgen des 24. August warf ein unbekannter Mann einen Molotow-Cocktail in ein Fenster des antirassistischen Wohnprojekts RM16 in Dresden-Pieschen. Nur dem Zufall war es zu verdanken, dass der Brandsatz nicht zerbrach. Die Person, die im Zimmer schlief, konnte so das Feuer rasch löschen. Die RM16 ist schon seit Jahren im Visier von Nazis. Mehrfach wurden Scheiben eingeworfen und Versuche unternommen in das Haus einzudringen. Seit einigen Monaten kursieren Nazi-Aufkleber, die dazu aufrufen die RM16 anzugreifen.
Z e h n Brandanschläge in Sachsen seit Jahreswechsel
Diese Angriffe reihen sich nahtlos in eine Serie von Brandanschlägen in Sachsen ein. Die Ziele sind dabei entweder nach rassistischen Kriterien ausgewählt oder Projekte und Personen, die dezidiert nicht-rechts oder antifaschistisch auftreten – also diejenigen, die in Augen der Nazis als Feinde zu bekämpfen sind. Die Nazis wollen die Betroffenen einschüchtern, ihnen die Existenzgrundlage rauben und sie so vertreiben bzw. politisch ruhig stellen. Menschenleben zählen ihnen dabei nichts,
mit Brandanschlägen auf Wohnhäuser nehmen sie Tote billigend in Kauf.
S o l i d a r i t ä t ist eine Antwort
Diese Angriffe dürfen nicht unbeantwortet bleiben. Sie dürfen nicht ignoriert werden und auch nicht klein geredet. Sie sind Angriffe auf Leib und Leben. Sie müssen verhindert werden, sei es durch antifaschistische Selbsthilfe, gesellschaftliche Ächtung, Antidiskriminierungsarbeit, Umwälzung der Verhältnisse. Jeder Schritt zählt. Bis dahin gilt es die Betroffenen zu unterstützen, auch und gerade diejenigen, die keine Lobby haben, die nicht auf breite Unterstützung hoffen können. Zeigen wir ihnen unsere Solidarität, lassen wir den Täter_innen keine Ruhe, greifen wir gesellschaftliche Zustände an, wo sie die Freiheit zu leben bedrohen!
Als Anfang: Demonstration am 26. August. Auf gehts, ab gehts!
20. August2010
Gestern fand im Innenausschuss des Sächsischen Landtages eine Anhörung über eine mögliche Kennzeichnungs- und Ausweisungspflicht der Polizeibediensteten statt.
Von den acht anwesenden Sachverständigen stimmten vier den Vorgeschlagenen Neuerungen zu. Die vier anderen – Vertreter von Polizei und deren Gewerkschaften – lehnten sie ab.Das ist symptomatisch fĂĽr das Dilemma der Debatte: Viele Menschen, die bei der Polizei arbeiten, halten eine namentliche Vorstellung des Beamt_innen und gegenĂĽber den von ihnen kontrollierten BĂĽrger_innen fĂĽr eigentlich sinnvoll, haben aber Angst, weil die Daten ihres Wohnortes bei Bekanntgabe des Namens zu leicht bei Behörden abgefragt werden könnten, woraus sich Risiken ergäben. Dieses Problem kann aber durch Verbesserung des Datenschutzes in der Verwaltung gelöst werden – hier erwarte ich, dass die mit innerer Sicherheit befassten CDU-Landespolitiker mit ihren Parteifreunden, die in Sachsen ganz ĂĽberwiegend auch auf kommunaler Ebene Verantwortung tragen, Konsequenzen ziehen.
So berichtete Charles von Denkowski, Geschäftsführer einer polizeiwissenschaftlichen Consultingfirma und ehemaliger Polizist, aus eigener Erfahrung und äusserte sich pro Kenntlichmachung durch Namens- bzw. Nummernschlid. Dies Kennzeichnung böte den Beamtinnen und Beamten ausserdem auch eine Schutzfunktion, unter anderem könnten so auch unberechtigte Vorwürfe leichter aufgeklärt werden.
Die Polizei genießt zu Recht in der Bevölkerung ein im Vergleich zu anderen Berufsgruppen hohes Ansehen, es geht daher beim Thema Kennzeichnungspflicht weder um einen Generalverdacht noch eine Vorverurteilung von Polizistinnen und Polizisten. Sondern es geht um eine Beziehung auf gleicher Augenhöhe zwischen Bürgerinnen mit und ohne Uniform – wer mich nach meinem Namen fragen darf, sollte auch selbst sagen, wer er oder sie ist.
Mein Kollege Rico Gebhardt, Innenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion, schlug vor, die Kennzeichnungs- bzw. Namenspflicht in einem wissenschaftlich begleiteten Pilotversuch im Bereich einer Polizeidirektion einzufĂĽhren. Er baue auf den Abbau von Ă„ngsten durch konkrete Erfahrungen. “Denn mir kann niemand sagen, wieso es seit Jahrzehnten selbstverständliche Praxis in New York ist, dass sich Polizisten namentlich vorstellen, dies aber z.B. in Dresden oder Leipzig nicht möglich sein soll.”
13. August2010
Meine Kollegin Dr. Jana Pinka, Sprecherin für Umwelt- und Technologiepolitik der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, hatte erst im Juni mit einer Kleinen Anfrage nach dem „Hochwasser-Aktionsplan Sachsen“ gefragt. Aus der am 12. Juli eingetroffenen Antwort der Staatsregierung geht hervor, dass es diesen Hochwasser-Aktionsplan trotz klarer gesetzlicher Festlegung überhaupt nicht gibt. Am letzten Wochenende wurden Teile Sachsens von einer Flutwelle heimgesucht, bei der erhebliche Defizite bei der Hochwasser-Vorbeugung und rechtzeitigen Warnung der Bevölkerung deutlich wurden. Dazu erklärt Dr. Jana Pinka:
Die als Konsequenz aus der Flut von 2002 im Sächsischen Wassergesetz durch eine Änderung im Jahr 2004 als Paragraph 99a eingefügte Verpflichtung zur Erstellung eines landesweiten Hochwasserschutz-Aktionsplanes „auf der Grundlage der neuesten Erkenntnisse des Hochwasserschutzes“ wurde nicht erfüllt. Und obwohl laut Antwort der Staatsregierung – genau einen Monat vor der neuen Flut! – bereits 2007 entschieden wurde, einen solchen Aktionsplan nicht zu erstellen, findet er sich als Forderung auch im neuen Entwurf eines Wassergesetzes, der derzeit dem Landtag zur Beratung vorliegt.
Der zuständige Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft hieß in den Jahren 2004 bis 2007 Stanislaw Tillich. Damit hat es der heutige Ministerpräsident persönlich zu verantworten, dass es in Sachsen kein „fachübergreifendes nachhaltiges Gesamtkonzept“ zur Vermeidung von Flutkatastrophen als Ergebnis zunehmender extremer Wetterlagen gibt. Der Vorsitzende der NaturFreunde Deutschlands, Michael Müller, hatte als ehemaliger Leiter der Arbeitsgruppe von Bundestag und Bundesrat für die Verhandlungen über einen verbesserten vorbeugenden Hochwasserschutz nach der Jahrhundertflut Stanislaw Tillich auch auf dieser Ebene als „Bremser“ erlebt. Insofern war Herr Tillich sowohl auf Landes- als auch Bundesebene in punkto Hochwasserschutz eine Fehlbesetzung.
Da nützen auch die nunmehr fast täglich im halben Dutzend kommenden Pressemitteilungen der Staatsregierung zum Thema Flut-Folgen wenig, nachdem der Verlautbarungsapparat von Herrn Tillich am Katastrophentag stumm geblieben war. Es ist auch nicht überzeugend, dass man sich wegen der Ende 2007 vorliegenden europäischen Richtlinie „über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken“ entschied, „die Arbeiten am Hochwasserschutz-Aktionsplan nicht weiter zu verfolgen“. Das ahnt die Regierung wohl auch, weshalb sie auch im neuen Wassergesetz-Entwurf immer noch am Ziel eines Hochwasser-Aktionsplanes festhält. Die Frage ist nur, wie viele Fluten die Menschen in Sachsen noch erleiden müssen, ehe die Staatsregierung endlich bei Hochwasserschutz in Aktion getreten ist.