8. Februar2012
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25. Januar2012
Die Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten anlässlich der Beratung des Sächsischen Versammlungsgesetzes heute:
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich habe den Gesetzentwurf aus folgenden Gründen abgelehnt:
Wenn es schon ein eigenständiges sächsisches Versammlungsgesetz gibt, dann hätte die Staatsregierung wenigstens die Expertise und den Mut aufbringen sollen, auch wirklich ein neues Gesetz zu erarbeiten.
Ein Versammlungsgesetz, dass endlich die grundlegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Versammlungsrecht zusammenfasst und die Demokratieangst der 50er Jahre überwindet statt sie zu zementieren.
Wenn denn schon das hohe Gut des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit überhaupt durch ein Gesetz eingeschränkt werden muss, dann brauchen wir ein Versammlungsrecht, das nicht vordergründig ein Gefahrenabwehrrecht ist, sondern ein Grundrechtsgewährleitstungsrecht. Weiterlesen »
22. Januar2012
Angesichts des bevorstehenden 13. Februar in Dresden ist eine Webseite wie www.als-sachsen.de ein Schock. Ganz abgesehen davon, dass die dort aufgeführten Grundsätze – wie “Gefahr der schleichenden Islamisierung entschieden entgegentreten!” – selbst für den selbsternannten konservativen Teil der CDU äußerst befremdlich wirken, schließe ich aus der Aufzählung der sogenannten “Partner-Links” darauf, dass es hier nicht um Konservatismus sondern schlicht um üblen Rechtspopulismus geht.
Das zeigt etwa der Link auf die “Junge Freiheit”, die als zentrales Sprachrohr der Neuen Rechten sowie als Medium mit Scharnier-Funktion zwischen Konservatismus und Nazi-Ideologoen gilt.
Noch befremdlicher ist der Link auf den islamophoben Weblog Politically Incorrect, der das fremdenfeindliche und speziell antiislamische Weltbild des modernen europäischen Rechtspopulismus in deutlichster Form darstellt, ja darüber hinaus zu Gewalt aufruft. Denn nicht nur die Meldungen, insbesondere die Kommentare sind an Deutlichkeit kaum zu überbieten. Ein Kommentar fordert etwa, kriminelle junge Deutsch-Türken nicht etwa in einem geordneten juristischen Prozess zu verurteilen, sondern schlicht “an die Wand [zu] stellen – fertig” (Kommentar 42)
Vielleicht kann mir Herr Kretschmar mal erklären, was diese Organisation innerhalb der sächsischen CDU zu bedeuten hat. Mich würde da auch interessieren, wieso der CDU-Fraktionschef Steffen Flath offenbar zu den Unterstützern zählt. (“Mir ist es recht, dass es diese Aktion gibt. Es geht um innerparteiliche Meinungsfreiheit. Nicht um Spaltung.” bekundete der sächsische CDU-Frontmann Flath gegenüber BILD.)
23. November2011
Heute gab Innenminister Ulbig, auf Druck der Fraktionen Der LINKEN, eine Regierungserklärung zum Thema: “Informationen der Staatsregierung des Inneren zum Sachstand zum Nationalsozialistischen Untergrund”. Er zählte noch einmal die bekannten Fakten auf, die, wie in den letzten Tagen bereits vielfältig berichtet wurde, mehr als dürftig sind. Und er stellte nochmals klar: „Der sächsische Verfassungsschutz hatte zu keiner Zeitpunkt Kenntnis über den Aufenthaltsort der Flüchtigen“ Er ging in seiner Rede auch auf den Vorwurf ein, dass die Staatsregierung auf dem rechten Auge blind sei und dementierte: „Dagegen verwahre ich mich.” Die sächsische Staatsregierung geht „gegen jede Form des Extremismus“ vor.
Ulbig verwies auf Repression, benannte die Ergebnisse der Soko Rex, die seit 1991eingesetzt wird und erwähnte den Staatsschutz – was dieser allerdings erreicht hat, ist wohl nicht nur mir unklar. Mir liegen keine Erkenntnisse vor, dass bspw. der Chemnitzer Staatsschutz etwas gegen die Taten des NSU vorgegangen wäre – dabei war Chemnitz Aufenthaltsort und Schwerpunkt, was die Mittelbeschaffung des Trios anging. Im Gegenteil, ich erlebe das Agieren des Staatsschutz nur dann, wenn es darum geht, antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren, wie es z.B. auch anlässlich des 05. März diesen Jahres wieder geschehen ist.
Der Innenminister führte auch (eine) präventive Maßnahme(n) an und nannte das Programm „Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz“ dass es seit 2005 gibt. Allerdings muss dazu gesagt werden, dass dieses (Förder-)Programm ohne die damalige Regierungsbeteiligung der SPD wahrscheinlich nicht zustande gekommen wäre.
Ulbig musste eingestehen, „was immer durch Sicherheitsbehörden getan wurde, es war nicht ausreichend, nicht erfolgreich“ um im nächsten Atemzug zu erklären: „Wir werden auch zukünftig nicht auf die Arbeit des Verfassungsschutz verzichten können“ – da bleibt mir tatsächlich nichts anderes übrig als zu fragen: Warum? Hatte er nicht selber wenige Minuten vorher eingestehen müssen, dass der Verfassungsschutz in keiner Weise diesen Terror von Rechts verhindert hat? Warum sich das mit einer neuen Struktur der Sicherheitsbehörden – wie sie derzeit diskutiert wird – ändern sollte, konnte er nicht sagen. Er hat wohl die Grundlagen der Multiplikation nicht verstanden: In der Rechnung 16 Landesämter für Verfassungsschutz mal null Informationen bleibt das Ergebnis eben trotzdem leider: null.
Dass die Ursachen für die Morde, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, auch in der s.g. Mitte der (sächsischen) Bevölkerung verbreitet sind, hat Ulbig verpasst anzusprechen.
Statt dessen wird der „Extremismus“ heruntergebetet.
Dass das nicht hilft, die existierenden Probleme zu bekämpfen haben CDU und Co. immer noch nicht begriffen. So führte André Hahn in seinem Beitrag aus: „Für manche ist es offenbar wichtiger die Mär von Rechts- und Linksrextremisten aufrecht zu erhalten, als die tatasächlichen Gegener der Demokratie zu benennen zu bekämpfen. Und es ist dann nur konsequent die Forderung nach der Abschaffung der s.g. Extremismusklausel zu erneuern, denn diese entspricht dem selben Prinzip, nach dem auch die Sicherheitsbehörden denken und handeln.
Die Fraktion die LINKE hat mit verschiednen parlamentarischen Initiativen versucht darauf hinzuwirken, undemokratsiches und menschenfeindliches Denken und Handeln im Freistaat zu bennen und dem zu begegnen (bspw. „Konsequenzen der Staatsregierung aus aktuellen Studien zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Rassismus und anderen Einstellungsmustern der extremen Rechten“ oder „Umgang mit Opfern rechter Gewalt in Sachsen seit 1990“)
Es gab nach der Regierungserklärung einen gemeinsamen Entschliessungsantrag der Fraktionen CDU, LINKE, SPD, FDP und Grüne, der im Wortlaut dem gleicht, der gestern bereits im Bundestag beschlossen wurde. Ich habe dem Antrag im Plenum zugestimmt, auch wenn ich mich bei der Entscheidung in der Fraktion enthalten habe. Der Grund ist, dass im Antragstext eben wieder auf den Extremismusbegriff abgestellt wird (Antragspunkt II: „Dem Extremismus muss entschieden entgegengetreten werden.“), erst in den letzten Abschnitten werden die tatsächlichen Probleme: Frendenfeindlichkeit, Rassismus und Antisemitismus benannt. Der gemeinsame Antrag ist aber auch eine symbolische Handlung, eine Geste, der ich mich an dieser Stelle im Plenum des Sächsischen Landtages nicht verschliessen wollte. Ich möchte aber deutlich machen, dass ich im Zweifelsfall nicht für eine Symbolik, den Preis des Extremismus zahlen will. Denn mit hoher Wahrscheinlichkeit wird dieser spätestens im Februar 2012 wieder auf Gegnerinnen und Gegner von Nazis und deren Aktivitäten angewandt.
Die ganze Debatte kann man sich auf der Seite des Landtages ansehen.