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Datenschutz / BĂŒrgerInnenrechte

SÀchsisches Versammlungsgesetz höhlt Versammlungsfreiheit aus

18. August2010

Zur Einreichung des Normenkontrollantrags vor dem Verfassungsgerichtshof in Leipzig gegen das SĂ€chsische Versammlungsgesetz:

Im Auftrag aller Mitglieder der Fraktionen Die LINKE, SPD und B90/Die GrĂŒnen im SĂ€chsischen Landtag hat der Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Ralf Poscher von der Albert-Ludwigs UniversitĂ€t Freiburg im Breisgau beim SĂ€chsischen Verfassungsgerichtshof den Antrag gestellt, das im Januar 2010 vom SĂ€chsischen Landtag beschlossene Gesetz ĂŒber die landesrechtliche Geltung des Gesetzes ĂŒber Versammlungen und AufzĂŒge (Versammlungsgesetz) fĂŒr nichtig zu erklĂ€ren.

Zwanzig Jahre nach der Wende und achtzehn Jahre nach Inkrafttreten der SĂ€chsischen Verfassung wird durch das SĂ€chsische Versammlungsgesetz die Versammlungsfreiheit, eines der fĂŒr eine pluralistische Demokratie konstitutiven Grundrechte, massiv ausgehöhlt. Das Gesetz ist unter mehreren Gesichtspunkten eindeutig verfassungswidrig, wie die Mehrheit der SachverstĂ€ndigen bei der Experten-Anhörung des Landtags festgestellt hat.

Der jĂ€hrliche Naziaufmarsch in Dresden, der als wichtigste öffentliche BegrĂŒndung des Gesetzes herhalten musste, wurde nicht durch das Gesetz, sondern die Zivilcourage von mehr als 12.000 Menschen verhindert, von denen einigen deshalb bis heute gerichtlich verfolgt werden.

Eingriffe in die Versammlungsfreiheit sollen laut neuem sĂ€chsischem Versammlungsgesetz auch zum Schutz der Erinnerung an die „kommunistische Gewaltherrschaft“ möglich sein, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im November 2009 geurteilt hat, dass aufgrund der Einzigartigkeit der unter dem Nazi-Regime begangenen Verbrechen eine Ausnahme vom sogenannten „Sonderrechtsverbot“ fĂŒr inhaltsbezogene BeschrĂ€nkungen der Meinungsfreiheit nur fĂŒr solche Versammlungen in Betracht kommt, die die historische NS Gewaltherrschaft der Jahre 1933 bis 1945 gutheißen.

Nach dem SĂ€chsischen Versammlungsgesetz können die örtlichen Versammlungsbehörden nach eigenem GutdĂŒnken Totalitarismustheorie betreiben, indem sie entscheiden, ob eine Versammlung der staatlichen Erinnerungspolitik widerspricht, weil sie sich gegen die Opfer von Gewaltherrschaft oder Kriegen ganz allgemein richtet.

Allgemein wird die Eingriffsschwelle gegenĂŒber Versammlungen in Sachsen in verfassungswidriger Weise abgesenkt: Faktisch muss nicht mehr die Versammlungsbehörde beweisen, dass eine Versammlung eine unmittelbare Gefahr fĂŒr die öffentliche Sicherheit darstellt, sondern die Anmelder und ihr Anhang mĂŒssen die behördliche Vermutung widerlegen, sie seien gefĂ€hrlich.

Hier die gemeinsame PresseerklĂ€rung der Fraktionen DIE LINKE, SPD und BĂŒndnis 90/Die GrĂŒnen

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Initiative Pro NetzneutralitĂ€t unterstĂŒtzen!

12. August2010

Ich unterstĂŒtze die Initiative Pro NetzneutralitĂ€t.

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages definiert NetzneutralitĂ€t folgendermaßen: „Der Begriff NetzneutralitĂ€t bezeichnet die neutrale Übermittlung von Daten im Internet, das bedeutet eine gleichberechtigte Übertragung aller Datenpakete unabhĂ€ngig davon, woher diese stammen, welchen Inhalt sie haben oder welche Anwendungen die Pakete generiert haben.“ Mehr zur NetzneutralitĂ€t auf http://pro-netzneutralitaet.de/ , dort könnt ihr das ganze auch unterstĂŒtzen. logo netzneutralitĂ€t

Im folgenden die ErklÀrung:

NetzneutralitĂ€t ist der SchlĂŒssel zur Wahrung des freien Internets!
Wir wollen ein freies und offenes Internet sicherstellen.

Ein freies Internet ohne staatliche oder wirtschaftliche Eingriffe ist Garant fĂŒr freien Meinungsaustausch weltweit und damit die direkte Ableitung des Rechts auf Meinungsfreiheit. NetzneutralitĂ€t ist elementar fĂŒr unsere Demokratie.

NetzneutralitĂ€t fördert die Entfaltung kreativer und ökonomischer Potentiale und sichert damit das Innovationspotential des Internets. Die InnovationsfĂ€higkeit der Wirtschaft wird gestĂ€rkt wenn Entwicklungen frei online verfĂŒgbar sind und auch in neuen kollaborativen AnsĂ€tzen weiterentwickelt werden können. Innovationen brauchen Offenheit – die Möglichkeiten des Internets auf einige wenige Privileigierte zu beschrĂ€nken, lĂ€uft dem entgegen.

NetzneutralitĂ€t ist in unserer heutigen Gesellschaft sozial geboten. Sie verringert die digitale Spaltung, da die Übertragung von Internetinhalten nicht allein von der finanziellen LeistungsfĂ€higkeit der Anbietenden oder Nutzenden abhĂ€ngig ist. NetzneutralitĂ€t sichert somit den Zugang zu Wissen und Informationen unabhĂ€ngig von Herkunft, Aufenthaltsort, Einkommen, sozialer Schicht und ökonomischer LeistungsfĂ€higkeit. Weiterlesen »

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Streichung von Stellen bei Datenschutz- und AuslÀnderbeauftragten

20. Mai2010

Ohne jede VorankĂŒndigung haben die Vertreter der Koalitionsfraktionen von CDU und FDP am 12. Mai 2010 im PrĂ€sidium des Landtags eine Tischvorlage eingereicht und trotz heftiger Proteste der Opposition noch in derselben Sitzung beschlossen. Inhalt dieser Tischvorlage war die offenbar beabsichtigte Streichung von fĂŒnf Stellen im Bereich der Verwaltung, fĂŒr die im Haushaltsplan fĂŒr die Jahre 2011/2012 so genannte „kw-Vermerke“ (fĂŒr kĂŒnftig wegfallend) angebracht werden sollen. Darunter befinden sich je eine Planstelle beim SĂ€chsischen Datenschutzbeauftragten sowie bei SĂ€chsischen AuslĂ€nderbeauftragten.

Es mag sinnvoll erscheinen nach einer wohl durchdachten Aufgabenkritik Einsparmöglichkeiten innerhalb der Verwaltung ins Auge zu fassen – gerade in Zeiten knapper Kassen. Allerdings ist ein Abbau von Personal kein Selbstzweck und die „RasenmĂ€hermethode“ der schwarz-gelben Koalition wahrlich nicht zielfĂŒhrend.

Die geplanten StellenkĂŒrzungen beim Datenschutz- sowie beim AuslĂ€nderbeauftragten sind nicht hinnehmbar. Aufgrund gesetzlich zugewiesener neuer Aufgaben wurde dem Datenschutzbeauftragten erst in der letzten Wahlperiode dringend benötigtes zusĂ€tzliches Personal bereitgestellt. DarĂŒber gab es damals eine intensive Diskussion, bei der bei weitem nicht alle Vorstellungen bzw. AntrĂ€ge des DatenschĂŒtzers realisiert werden konnten. Bei gleich gebliebenen Aufgaben jetzt dort kĂŒrzen zu wollen, ist unverantwortlich.

Der Bereich des AuslĂ€nderbeauftragten ist schon jetzt nur mit wenigen Stellen ausgestattet. Angesichts der vom neu gewĂ€hlten Amtsinhaber Dr. Gillo beabsichtigten Umwandlung des Amtes in einen Integrationsbeauftragten fĂŒr Sachsen verbieten sich Stellenstreichungen, erst recht, wenn die kĂŒnftige Struktur der Behörde noch gar nicht feststeht.

Letztendlich leiden unter den PlĂ€nen die BĂŒrgerinnen und BĂŒrger: Die Koalitionsparteien sind im Begriff dem Datenschutz und der Integration von AuslĂ€nderinnen und AuslĂ€ndern in Sachsen einen BĂ€rendienst zu erweisen und sie beeintrĂ€chtigen damit zugleich die HandlungsfĂ€higkeit der Amtsinhaber.

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Mehr Freiheiten fĂŒr AsylbewerberInnen!

25. März2010

Der AuslĂ€nderbeauftragte des Freistaates Sachsen, Martin Gillo fordert die Auflagen fĂŒr AsylbewerberInnen zu lockern. Diese sagte Gillo vergange Woche bei der Vorstellung seines Sieben-Punktes-Programmes in Dresden. Bisher mĂŒssen AsylbewerberInnen, welche z.B. in der Stadt Chemnitz gemeldet sind auch in dieser verbleiben. Ich setze mich dafĂŒr ein, diese sogenannte Residenzpflicht in Sachsen und bundesweit aufzuheben. Auch die Auszahlung der Leistungen fĂŒr AsylbewerberInnen in Form von Bargeld und nicht als Gutscheine oder Sachleistungen, wie es in einzelnen sĂ€chsischen Landkreises noch der Fall ist, ist ein erster richtiger Schritt.

Um die Bewegungsfreiheit fĂŒr die AsylbewerberInnen in Deutschland zu gewĂ€hrleisten, initierten die sĂ€chsischen Bundestags- und Europaabgeordneten eine Elektronische Petition im Bundestag:

Seit dem 15. MĂ€rz kann eine E-Petition an den Bundestag gegen die rĂ€umliche BewegungseinschrĂ€nkung von Asylbewerbern und geduldeten AuslĂ€ndern, die so genannte “Residenzpflicht”, mitgezeichnet werden. Bis zum 27. April 2010 benötigt die Petition mindestens 50.000 Unterschriften, damit sich der Petitionsausschuss des Bundestages mit den Forderungen öffentlich befassen muss.

“Die Residenzpflicht, wie sie in Deutschland gilt, ist in EuropĂ€ischen Union einmalig. Es ist Zeit diese massive Form der Diskriminierung zu stoppen anstatt sie – wie von der Bundesregierung intendiert im ganzen Schengen-Gebiet einzufĂŒhren.”, so die sĂ€chsische Europaabgeordnete der Linken, Dr. Cornelia Ernst.

“Das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort zu wĂ€hlen, wie es die UN-Menschenrechtscharta garantiert, gilt hierzulande nicht fĂŒr alle Menschen gleichermaßen, so Michael Leutert, Sprecher der Landesgruppe Sachsen der LINKEN im Bundestag.

Auch in Sachsen unterliegen mehr als 4000 Asylsuchende und Geduldete der Residenzpflicht. Sie dĂŒrfen nur auf Antrag und mit Genehmigung der örtlichen AuslĂ€nderbehörde den ihnen zugewiesenen Wohnsitz im Landkreis bzw. Stadt verlassen.

“FĂŒr uns gilt jedoch weiter: wir fordern Bewegungsfreiheit fĂŒr alle FlĂŒchtlinge! Die BewegungseinschrĂ€nkung ist fĂŒr die Betroffenen oftmals psychisch unertrĂ€glich und stellt einen massiven Einschnitt in die Grundrechte dar. Dies ist nicht lĂ€nger hinnehmbar!”, so Ernst und Leutert.

Deshalb rufe ich gemeinsam mit der Landesgruppe Sachsen der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und der Europapolitikerin Ernst deshalb dazu auf, die Petition gegen die Residenzpflicht zu unterstĂŒtzen.

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