Freya Maria Klinger - So schön kann Zukunft sein

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Datenschutz / BürgerInnenrechte

Warum ich das Sächsische Versammlungsgesetz (wiederholt) abgelehnt habe

25. Januar2012

Die Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten anlässlich der Beratung des Sächsischen Versammlungsgesetzes heute:

Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich habe den Gesetzentwurf aus folgenden Gründen abgelehnt:

Wenn es schon ein eigenständiges sächsisches Versammlungsgesetz gibt, dann hätte die Staatsregierung wenigstens die Expertise und den Mut aufbringen sollen, auch wirklich ein neues Gesetz zu erarbeiten.
Ein Versammlungsgesetz, dass endlich die grundlegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Versammlungsrecht zusammenfasst und die Demokratieangst der 50er Jahre überwindet statt sie zu zementieren.
Wenn denn schon das hohe Gut des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit überhaupt durch ein Gesetz eingeschränkt werden muss, dann brauchen wir ein Versammlungsrecht, das nicht vordergründig ein Gefahrenabwehrrecht ist, sondern ein Grundrechtsgewährleitstungsrecht. Weiterlesen »

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LINKE Sachsen fordert Rücknahme der sächsischen Extremismusklausel – Den Weg für eine demokratische Kultur frei machen

12. Oktober2011

Mit einem vom juristischen Dienst des Sächsischen Landtages angefertigten Rechtsgutachten, das von der sächsischen Landtagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben wurde, wird die Verfassungsmäßigkeit der Extremismusklausel angezweifelt. Auch DIE LINKE Sachsen sieht sich in ihrer Kritik bestätigt.
Seit 2011 müssen Träger, die Mittel aus dem Landesprogramm “Weltoffenes Sachsen” beziehen wollen, eine so genannte Demokratie-Erklärung unterschreiben, mit welcher sie sich “zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (…) bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen”. Auch ProjektpartnerInnen müssen dieses Bekenntnis aktiv, per Unterschrift ablegen. Sachsen ist das einzige Bundesland, das die vom Bundesfamilienministerium kreierte Demokratieerklärung für landeseigene Fördermittel adaptiert hat. Weiterlesen »

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Chemnitzer Polizei versetzungsgefährdet. „Polizei und Grundrechte“ – 5 setzen!

11. Juli2011

Neue Hintergründe zum umstrittenen Polizeieinsatz am 5.3. 2011 in Chemnitz

Zu den neuesten Informationen zum umstrittenen Polizeieinsatz am 5.3.2011 in Chemnitz erklärt die Landtagsabgeordnete Freya-Maria Klinger, Die Linke:

Auch wenn es, wie die Chemnitzer Freie Presse am Freitag berichtete, in Chemnitz anlässlich der Demonstrationen zum Bombardierungsgedenken am 5. März diesen Jahres keine Handydatenerfassung wie in Dresden am 19. Februar gab, so veranschaulichen doch die neuesten Zahlen des Innenministeriums zum Polizeieinsatz am 5.3. wie ungebremst die Datensammelwut der sächsischen Polizei ist und wie wenig Respekt die Staatsregierung vor dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hat.
So wurden von nicht weniger als 861 Personen die Personalien festgestellt und 842 Durchsuchungen vorgenommen, bei denen es lediglich zu 9 Sicherstellungen und 5 Beschlagnahmen kam. Darüber hinaus wurden 734 Platzverweise ausgesprochen und 5 Demonstrant_innen in Gewahrsam genommen. Ob es sich bei den Betroffenen um Neonazis oder Gegendemonstranten aus dem bürgerlichen oder linken Spektrum handelt kann die Polizei nicht sagen. Das Einzige was damit feststeht ist, dass insgesamt jede zweite DemonstrantIn polizeilich erfasst wurde und wahrscheinlich mit 1782 eingesetzten Beamte_innen mehr Polizisten im Einsatz waren als Demonstrantinnen im gesamten Chemnitzer Stadtgebiet. Weiterlesen »

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NEIN zur Extremismusklausel!

27. Mai2011

Die Organisationsgruppe des Stay Rebel Festival ruft zu einer Aktion gegen die Extremismusklausel morgen um 18:40 im Park der Opfer des Faschismus auf. Es ist nötig ein deutliches Zeichen gegen den undemokratischen Bekenntniszwang zu setzen.

Seit mehreren Monaten hält die Kritik an der Extremismusklausel, oder wohlwollend Demokratieerklärung, an. Die Erklärung ist offensichtlich undemokratisch. Mit der Abgabe eines Bekenntnis wird eindeutig gegen die freie Meinungsäußerung verstoßen. Ein Bekenntnis kann in der Regel nur von Personen im Staatsdienst verlangt werden oder wird durch Mitglieder von Religionsgemeinschaften abgelegt. Wo darin die Stärkung demokratischer Freiheiten steckt, verraten die zahlreichen positiven Umschreibungen der Klausel und die Relativierungen um sie nicht. Auch beigefügte Erklärungen führen eher zu einer größeren Besorgnis als zur Klärung offener Fragen.

„Wir sehen dies als offenen Misstrauensbeweis gegenüber demokratischen Projekten“, so die Organisator_innengruppe. „Uns würde eher einmal die Gegenfrage interessieren. In wie weit Teile der Regierung, Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen undemokratisch sind? Offensichtlich wird dies ja gerade bei Themen, wie der Rolle des Verfassungsschutzes während des NPD-Verbotsverfahrens, Übergriffe von Polizeibeamt_innen während friedlicher Aktivitäten gegen einen Naziaufmarsch am 5. März in Chemnitz, einer menschenverachtenden Asylpolitik oder eben genau bei dieser Klausel mit Bekenntniszwang.“

Die Organisator_innen rufen alle Menschen auf, die ein Zeichen gegen Bekenntniszwang und für freie, kritische und weitgehend unabhängige demokratiefördende Projekte setzen wollen, sich am morgigen Samstag um 18:40 vor der Hauptbühne im Park der Opfer des Faschismus einzufinden.

Weitere Informationen findet ihr hier.

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