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	<title>Freya Maria Klinger &#187; Datenschutz / BürgerInnenrechte</title>
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	<description>So schön kann Zukunft sein</description>
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		<title>Tausendfache Personalienfeststellung bei friedlicher Anti-Nazi-Demo am 5. März hat Nachspiel</title>
		<link>http://freya-klinger.de/2012/04/tausendfache-personalienfeststellung-bei-friedlicher-anti-nazi-demo-am-5-marz-hat-nachspiel/</link>
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		<pubDate>Mon, 23 Apr 2012 14:15:22 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freya</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Chemnitz]]></category>
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		<description><![CDATA[Bei friedlichem Protest gegen den Neonaziaufmarsch am 5. März in Chemnitz wurden fast 1500 Personen namentlich erfasst. Zur Antwort des Innenministers auf mehrere Kleine Anfragen zum Polizeieinsatz am 5. März 2012 in Chemnitz (Drucksachen: 5/8580; 5/8581; 5/8671 und 5/8672) erklärt die Chemnitzer Landtagsabgeordnete der LINKEN, Freya-Maria Klinger: Nach den erfolgreichen Mobilisierungen und friedlichen Protesten von [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Bei friedlichem Protest gegen den Neonaziaufmarsch am 5. März in Chemnitz wurden fast 1500 Personen namentlich erfasst. Zur Antwort des Innenministers auf mehrere Kleine Anfragen zum Polizeieinsatz am 5. März 2012 in Chemnitz (Drucksachen: <a href="http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8580&#038;dok_art=Drs&#038;leg_per=5&#038;pos_dok=2">5/8580</a>; <a href="http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8581&#038;dok_art=Drs&#038;leg_per=5&#038;pos_dok=2">5/8581</a>; <a href="http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8671&#038;dok_art=Drs&#038;leg_per=5&#038;pos_dok=2">5/8671</a> und <a href="http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=8672&#038;dok_art=Drs&#038;leg_per=5&#038;pos_dok=2">5/8672</a>) erklärt die Chemnitzer Landtagsabgeordnete der LINKEN, Freya-Maria Klinger:</p>
<p>Nach den erfolgreichen Mobilisierungen und friedlichen Protesten von 5000 Menschen  gegen den Naziaufmarsch am 5. März in Chemnitz schien vieles anders und besser als noch ein Jahr zuvor, als das öffentliche Entsetzen über den Einsatz der Polizei und die Unterdrückung demokratischen Protests groß war. Mehrere Kleine Anfragen von mir, die jetzt vom sächsischen Innenminister beantwortet wurden, belegen allerdings das Gegenteil:</p>
<p>Von insgesamt 1481 Menschen, die ein Recht darauf haben, sich frei und selbstbestimmt zu versammeln, ohne deswegen vom Staat erfasst und gespeichert zu werden, wurden die Personalien festgestellt (Drs.: 5/8671 Frage 2). Im Gegenzug kam es zu gerade einmal 4 Gewahrsamnahmen bzw. vorläufigen Festnahmen (5/8671 Frage 3) und nur zu 8 Straftaten von Seiten der Gegendemonstranten. Während der zahlreichen angemeldeten Gegendemonstrationen kam es zu keinerlei Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (5/8581 Frage 3).</p>
<p>2500 Polizistinnen und Polizisten aus neun Bundesländern und der Bundespolizei waren im Einsatz und errichteten unter anderem 1530 Meter Absperrungen durch Gitter.</p>
<p>Das was Innenminister Ulbig als Deeskalationskonzept feiert, ist in Wirklichkeit eine neue Qualität von Reglementierung und Kontrolle und zutiefst von einem falschen Verständnis vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geprägt. Einen gesamten Stadtteil mit technischen Sperren einen halben Tag lang abzuriegeln ist auch in Sachsen ein Novum und greift massiv in die Grundrechte mehrerer tausend Bewohner/innen des Chemnitzer Reitbahnviertels ein.</p>
<p>Fünf festinstallierte große Kameras auf Chemnitzer Dächern und drei Polizeihubschrauber über der Stadt schaffen, auch wenn sie „nur“ für Übersichtsaufnahmen verwendet werden, ein Klima von Überwachung, Kontrolle und Einschüchterung. Mit dem am heutigen Tage in den parlamentarischen Geschäftsgang eingebrachten Antrag meiner Fraktion zu dem überproportionalen Einsatz von Polizeikräften am 5. März 2012 werden wir diesen Umgang mit friedlichen Demonstrationen weiter hinterfragen und thematisieren. </p>
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		<title>Nach Erfolg vor Gericht: Deeskalationskonzept am 05. März in die Tat umsetzen!</title>
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		<pubDate>Sun, 04 Mar 2012 13:20:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freya</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Chemnitz]]></category>
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		<description><![CDATA[Das Bündnis Chemnitz Nazifrei hat gegen den Auflagenbescheid der Stadt Chemnitz zur Demonstration am 5. März, 16°° ab Hauptbahnhof geklagt. Wie bereits im Auswertungsbericht des Bündnisses Chemnitz Nazifrei zu den kontinuierlichen Rechtsverletzungen der letzten Jahre ausführlich dargestellt, ist die Polizei nicht in der Lage dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gerecht zu werden. Um alles auf ihre [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bündnis Chemnitz Nazifrei hat gegen den Auflagenbescheid der Stadt Chemnitz zur Demonstration am 5. März, 16°° ab Hauptbahnhof geklagt. </p>
<p>Wie bereits im <a href="http://chemnitz-nazifrei.de/2012/02/29/maerzerlebnisse/">Auswertungsbericht</a> des Bündnisses Chemnitz Nazifrei zu den kontinuierlichen Rechtsverletzungen der letzten Jahre ausführlich dargestellt, ist die Polizei nicht in der Lage dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gerecht zu werden. Um alles auf ihre Sicht der Gefahrenabwehr abzustellen, diktiert die Polizeidirektion der Versammlungsbehörde scheinbar beliebig Auflagen um friedliche Versammlungen ihren polizeitaktischen Erfordernissen anzupassen.<br />
Nicht nur aus der Sicht des Bündnisses sind die Verfügungen des Ordnungsamtes grob rechtswidrig und schränken die Versammlungsfreiheit der Menschen, die sich am Montag den Nazis entgegenstellen wollen, massiv ein. Dieser Auffassung folgte nun auch das Verwaltungsgericht in Teilen. (konkret siehe hierzu die aktuelle Berichterstattung auf <a href="http://chemnitz-nazifrei.de/2012/03/04/auflagen-fur-antinazi-demo-rechtswidrig/">chemnitz-nazifrei.de</a>)</p>
<p>Das Gericht bestärkt das Bündnis in seiner Kritik, dass keinerlei Gefahrenprognose angeführt wird, aber dennoch Auflagen erlassen werden. Zum Hintergrund: Um dem hohen Stellenwert des Versammlungsrechts gerecht zu werden, darf die Versammlungsfreiheit nur beschränkt werden, wenn die Versammlungsbehörde konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass von der betreffenden Demonstration konkrete Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen. Solche Gefahren sind aus Sicht des Bündnisses nicht gegeben und werden auch nicht im Bescheid ausgeführt. </p>
<p>Unter dieser Maßgabe fordere ich die Stadt Chemnitz und die Polizeidirektion auf, ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht zu werden und am 05. März allen friedlichen Demonstrant*innen uneingeschränkt ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen und niemanden aufgrund seines/ ihres Protestes anlässlich eines Naziaufmarsches zu kriminalisieren.<br />
Herrn Reißmann fordere ich auf sein angekündigtes Versprechen eines umfassenden Deeskalationskonzepts auch in die Tat umzusetzen.</p>
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		<title>Polizeieinsatz am 05. März 2011 war unverhältnismäßig und verfassungswidrig &#8211; Konsequenzen für dieses Jahr daraus ziehen</title>
		<link>http://freya-klinger.de/2012/02/polizeieinsatz-am-05-marz-2011-war-unverhaltnismasig-und-verfassungswidrig-konsequenzen-fur-dieses-jahr-daraus-ziehen/</link>
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		<pubDate>Wed, 29 Feb 2012 12:03:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freya</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Chemnitz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz / BürgerInnenrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute Vormittag wurde der Bericht „MÄRZERLEBNISSE &#8211; Zwischenbericht zum Demonstrationsgeschehen am 5. März 2011 in Chemnitz“ vorgestellt. Dieser kommt zu eindeutigen Schlussfolgerungen: Der Einsatz der Polizei am 05. März 2011 war in großen Teilen unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Insbesondere die durch staatliches Handeln geschaffene räumliche Situation am 5. März 2011 ist rechtlich als sehr bedenklich zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute Vormittag wurde der Bericht <a href="http://chemnitz-nazifrei.de/2012/02/29/maerzerlebnisse/">„MÄRZERLEBNISSE &#8211; Zwischenbericht zum Demonstrationsgeschehen am 5. März 2011 in Chemnitz“</a> vorgestellt. Dieser kommt zu eindeutigen Schlussfolgerungen: Der Einsatz der Polizei am 05. März 2011 war in großen Teilen unverhältnismäßig und verfassungswidrig. Insbesondere die durch staatliches Handeln geschaffene räumliche Situation am 5. März 2011 ist rechtlich als sehr bedenklich zu bewerten und hat dazu beigetragen, dass es zu Grundrechtsverletzungen und Eskalation gekommen ist.<br />
 <br />
Dass der Polizeieinsatz unverhältnismäßig war, geht so auch schon aus meine kleinen Anfragen Drs. 5/6032 , Drs. 5/6032, 5/6030 und 5/6031 (siehe dazu auch meinen damaligen <a href="http://freya-klinger.de/2011/07/chemnitzer-polizei-versetzungsgefahrdet-%E2%80%9Epolizei-und-grundrechte%E2%80%9C-5-setzen/">blog-Eintrag</a>) hervor.<br />
 <br />
Die vorgelegten Hintergrundinformationen zur Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes am 05. März 2011 in Chemnitz belegen und unterstreichen auch, dass die Datensammelwut der sächsischen Polizei beliebig und massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger eingriff und die Fähigkeit polizeilicher Führungskräfte, besonnen und sensibel Grundrechtsbeschränkungen gegen Sicherheitserfordernisse abzuwägen, mangelhaft war.<br />
 <br />
Nun steht der 05. März wieder an. Der Chemnitzer Polizeipräsident Uwe Reißmann hat sich am Wochenende in der Freien Presse Chemnitz dazu geäußert. Seine Aussagen kann man auf folgendes herunter brechen: es gibt die gute, friedliche Stadtveranstaltung, die böse Naziminderheit und alle anderen sind potenzielle Störer. Die klassische Einteilung der vergangenen Jahre in zu gewährleistender Nazi-Demo, daneben stehender Trauerveranstaltung und unter strenger Polizeiaufsicht stehenden anderen Versammlungen bleibt bestehen. Außerdem soll wiederum ein großes Augenmerk auf die Beweissicherung gelegt werden.<br />
 <br />
Ich fordere daher Herrn Ulbig als obersten Dienstherren der Sächsischen Polizei und Herrn Reißmann sowie alle verantwortlichen Akteure auf, sich dafür einzusetzen, dass – ebenso wie in Dresden in diesem Jahr – auf ein Konzept der Deeskalation gesetzt wird und das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit für alle gleichermaßen Anwendung findet. Menschen, die sich Nazis entgegenstellen wollen, dürfen nicht von vornherein als Störer eingeteilt und kriminalisiert werden. Das ist gerade angesichts der rassistischen Morde durch die NSU-Gruppe und der Rolle, die Chemnitz dabei zukommt, der falsche Weg. </p>
<p> </p>
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		<title>Warum ich das Sächsische Versammlungsgesetz (wiederholt) abgelehnt habe</title>
		<link>http://freya-klinger.de/2012/01/warum-ich-das-sachsische-versammlungsgesetz-wiederholt-abgelehnt-habe/</link>
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		<pubDate>Wed, 25 Jan 2012 16:59:19 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freya</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Die Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten anlässlich der Beratung des Sächsischen Versammlungsgesetzes heute: Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe den Gesetzentwurf aus folgenden Gründen abgelehnt: Wenn es schon ein eigenständiges sächsisches Versammlungsgesetz gibt, dann hätte die Staatsregierung wenigstens die Expertise und den Mut aufbringen sollen, auch wirklich ein neues Gesetz zu [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten anlässlich der Beratung des <a href="http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6390&#038;dok_art=Drs&#038;leg_per=5&#038;pos_dok=1">Sächsischen Versammlungsgesetzes</a> heute: </p>
<p>Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,<br />
ich habe den Gesetzentwurf aus folgenden Gründen abgelehnt:</p>
<p>Wenn es schon ein eigenständiges sächsisches Versammlungsgesetz gibt, dann hätte die Staatsregierung wenigstens die Expertise und den Mut aufbringen sollen, auch wirklich ein neues Gesetz zu erarbeiten.<br />
Ein Versammlungsgesetz, dass endlich die grundlegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Versammlungsrecht zusammenfasst und die Demokratieangst der 50er Jahre überwindet statt sie zu zementieren.<br />
Wenn denn schon das hohe Gut des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit überhaupt durch ein Gesetz eingeschränkt werden muss, dann brauchen wir ein Versammlungsrecht, das nicht vordergründig ein Gefahrenabwehrrecht ist, sondern ein Grundrechtsgewährleitstungsrecht.<span id="more-1563"></span></p>
<p>Auch die kleinen kosmetischen Eingriffe  seitens der Koalition können nicht darüber hinwegtäuschen das das jetzt beschlossene SächsVersG eher ein Versammlungsverhinderungsgesetz ist.<br />
Sonst hätte die Koalition nicht am Schutzgut der öffentlichen Ordnung als Auffangtatbestand festhalten dürfen.<br />
Sonst wäre die in §3 eingefügte Kooperationspflicht für Versammlungsbehörden mit der untrennbar damit verbundenen Schutzaufgabe und Unterstützungsfunktion der Behörden ggü. der Versammlung ergänzt worden.<br />
Sonst hätte die Staastregierung das Uniformverbot nicht durch ein kaum objektiv bestimmbares Einschüchterungsverbot ergänzen dürfen.</p>
<p>Die spezifisch sächsische Sichtweise der Staatsregierung auf die demokratische Selbstorganisation der Menschen im Freistaat Sachsen bleibt vom Wunsch geprägt, von oben kontrollieren und reglementieren zu können.<br />
Demokratische Teilhabe soll nur in einem kleinen, wohl-abgegrenzten Korridor ermöglicht werden.<br />
Dieses Gesetz ist damit Ausdruck einer gewissen Angst vor freier, selbstbestimmter Meinungsäußerung.<br />
Diese Haltung spiegelt sich auch jenseits der Gesetzgebung, nämlich in der versammlungsrechtlichen Praxis der Versammlungsbehörden und der Polizei wieder. Immer wieder zeigt sich, dass Versammlungsbehörden und Polizei nicht in der Lage sind echte, auf den Einzelfall bezogene Grundrechtsabwägungen zwischen konkurrierenden Schutzgütern vorzunehmen. Auch dazu gibt ihnen das SächsVersG keine geeigneten Instrumente an die Hand.<br />
Allzu oft stehen die Interessen von Verwaltung, Kommunalpolitik im Vordergrund.<br />
Allzu oft wird eine einfache Freund-Feind-Unterscheidung seitens der Polizei ausschlaggebend.<br />
Gefahrenprognosen im Vorfeld von Demonstrationen sind oft mangelhaft, gefüllt von unzulässigen Verallgemeinerungen oder wüsten Gefahrenkonstruktionen die jeder reellen Grundlage entbehren.</p>
<p>Meine Damen und Herren, die Koalition zeigt auch mit diesem Gesetz, dass sie kein Interesse daran hat diesen „sächsischen“ Umgang mit Demokratie zu verändern.</p>
<p>Deshalb habe ich den Gesetzentwurf abgelehnt.  </p>
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		<item>
		<title>LINKE Sachsen fordert Rücknahme der sächsischen Extremismusklausel &#8211; Den Weg für eine demokratische Kultur frei machen</title>
		<link>http://freya-klinger.de/2011/10/linke-sachsen-fordert-rucknahme-der-sachsischen-extremismusklausel-den-weg-fur-eine-demokratische-kultur-frei-machen/</link>
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		<pubDate>Wed, 12 Oct 2011 10:43:00 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freya</dc:creator>
				<category><![CDATA[Antifa]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz / BürgerInnenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Inneres]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit einem vom juristischen Dienst des Sächsischen Landtages angefertigten Rechtsgutachten, das von der sächsischen Landtagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben wurde, wird die Verfassungsmäßigkeit der Extremismusklausel angezweifelt. Auch DIE LINKE Sachsen sieht sich in ihrer Kritik bestätigt. Seit 2011 müssen Träger, die Mittel aus dem Landesprogramm &#8220;Weltoffenes Sachsen&#8221; beziehen wollen, eine so genannte Demokratie-Erklärung unterschreiben, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit einem vom juristischen Dienst des Sächsischen Landtages angefertigten Rechtsgutachten, das von der sächsischen Landtagsfraktion der Grünen in Auftrag gegeben wurde, wird die Verfassungsmäßigkeit der Extremismusklausel angezweifelt. Auch DIE LINKE Sachsen sieht sich in ihrer Kritik bestätigt.<br />
Seit 2011 müssen Träger, die Mittel aus dem Landesprogramm &#8220;Weltoffenes Sachsen&#8221; beziehen wollen, eine so genannte Demokratie-Erklärung unterschreiben, mit welcher sie sich &#8220;zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (&#8230;) bekennen und keine Aktivitäten entfalten, die der freiheitlichen demokratischen Grundordnung widersprechen&#8221;. Auch ProjektpartnerInnen müssen dieses Bekenntnis aktiv, per Unterschrift ablegen. Sachsen ist das einzige Bundesland, das die vom Bundesfamilienministerium kreierte Demokratieerklärung für landeseigene Fördermittel adaptiert hat. <span id="more-1421"></span></p>
<p>&#8220;Mit dem Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Sächsischen Landtages wurde der Staatsregierung und hier insbesondere Innenminister Markus Ulbig verfassungswidriges Handeln bescheinigt. Bereits im Januar 2011 hatte der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einem Gutachten festgestellt, dass ein Bekenntnis zur FdGo nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Beamten und im Falle von Einbürgerungen verlangt werden kann, eben wegen des damit verbundenen erheblichen Eingriffes in das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Dies bestätigt nun auch das Landtags-Gutachten. Nicht zuletzt wird damit die breit getragene Kritik aus Zivilgesellschaft und Politik an der Extremismusklausel bestätigt,&#8221; erklärt Juliane Nagel, Mitglied des Landesvorstandes DIE LINKE Sachsen. </p>
<p>&#8220;Ein Jahr Extremismusklausel ist genug. Lange genug wurden Initiativen, die für die Etablierung und Stabilisierung einer demokratischen Kultur und gegen Neonazismus arbeiten, mit Misstrauen begegnet und einem Bekenntniszwang unterzogen. Die Extremismusklausel trägt eine zutiefst autoritäre Idee von Staatlichkeit in sich: bevor überhaupt ein Verdacht für grundgesetzwidriges Handeln besteht, muss ein Bekenntnis zum Staat abgegeben werden. Eigentlich kein Wunder, dass gerade das Land Sachsen, das sich in den letzten Monat mehrfach durch rechtsstaatlich mehr als fragwürdige Maßnahmen hervorgetan hat, sich die Idee der Extremismusklausel zu Eigen gemacht hat. </p>
<p>DIE LINKE Sachsen fordert das Innenministerium auf die Klausel zurückzunehmen. Nur so kann das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit wieder gewonnen werden, nur so bekommt eine offene und demokratische Kultur in<br />
Sachsen wieder eine Chance.&#8221;</p>
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		<title>Chemnitzer Polizei versetzungsgefährdet. „Polizei und Grundrechte“ &#8211; 5 setzen!</title>
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		<pubDate>Mon, 11 Jul 2011 12:48:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freya</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Antifa]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz / BürgerInnenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Inneres]]></category>

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		<description><![CDATA[Neue Hintergründe zum umstrittenen Polizeieinsatz am 5.3. 2011 in Chemnitz Zu den neuesten Informationen zum umstrittenen Polizeieinsatz am 5.3.2011 in Chemnitz erklärt die Landtagsabgeordnete Freya-Maria Klinger, Die Linke: Auch wenn es, wie die Chemnitzer Freie Presse am Freitag berichtete, in Chemnitz anlässlich der Demonstrationen zum Bombardierungsgedenken am 5. März diesen Jahres keine Handydatenerfassung wie in [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Neue Hintergründe zum umstrittenen Polizeieinsatz am 5.3. 2011 in Chemnitz</p>
<p>Zu den neuesten Informationen zum umstrittenen Polizeieinsatz am 5.3.2011 in Chemnitz erklärt die Landtagsabgeordnete Freya-Maria Klinger, Die Linke:</p>
<p>Auch wenn es, wie die Chemnitzer Freie Presse am Freitag berichtete, in Chemnitz anlässlich der Demonstrationen zum Bombardierungsgedenken am 5. März diesen Jahres keine Handydatenerfassung wie in Dresden am 19. Februar gab, so veranschaulichen doch die neuesten Zahlen des Innenministeriums zum Polizeieinsatz am 5.3. wie ungebremst die Datensammelwut der sächsischen Polizei ist und wie wenig Respekt die Staatsregierung vor dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hat.<br />
So wurden von nicht weniger als 861 Personen die Personalien festgestellt und 842 Durchsuchungen vorgenommen, bei denen es lediglich zu 9 Sicherstellungen und 5 Beschlagnahmen kam. Darüber hinaus wurden 734 Platzverweise ausgesprochen und 5 Demonstrant_innen in Gewahrsam genommen. Ob es sich bei den Betroffenen um Neonazis oder Gegendemonstranten aus dem bürgerlichen oder linken Spektrum handelt kann die Polizei nicht sagen. Das Einzige was damit feststeht ist, dass insgesamt jede zweite DemonstrantIn polizeilich erfasst wurde und wahrscheinlich mit 1782 eingesetzten Beamte_innen mehr Polizisten im Einsatz waren als Demonstrantinnen im gesamten Chemnitzer Stadtgebiet.<span id="more-1316"></span><br />
In den weiteren Antworten auf meine Kleinen parlamentarischen Anfragen wird die Staatsregierung jedoch ganz schnell sehr allgemein und nebulös, wenn sie zum Beispiel versucht anhand einer Gefahrenprognose die Einsatzmaßnahmen zu rechtfertigen, indem lediglich knapp auf Erkenntnisse des Verfassungsschutzes und allgemeine Erfahrungen verwiesen wird, wonach „gezieltes aber auch ein zufälliges Aufeinandertreffen von gewaltbereiten Personen der linksextremistischen wie rechtsextremistischen Szene im Zeitraum vor, während, bzw. nach den versammlungsrechtlichen Veranstaltungen ein hohes Gefährdungspotential“ darstellen (<a href="http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6032&#038;dok_art=Drs&#038;leg_per=5&#038;pos_dok=2">Drs. 5/6032 Frage 3</a>). Hier zeigt die sächsische Polizei wieder einmal, dass sie sich bei Analysen vergangener ähnlicher Veranstaltungen und Erfahrungswerten bedient, so wie es das Polizeigesetz zur allgemeinen Gefahrenabwehr ermöglicht aber dabei die verfassungsrechtlichen Anforderungen und hohen Hürden zur Beschränkung der Versammlungsfreiheit schlichtweg ignoriert.</p>
<p>Die massenweise Erfassung von Personen ist genauso unverhältnismäßig und verfassungswidrig wie die Begleitung von 80 friedlichen jugendlichen DemonstrantInnen des AJZ e.V. durch 223 Polizisten in voller Schutzausrüstung. Eine Demonstration die bereits im Vorfeld kriminalisiert und   Aufgrund restriktiver und offensichtlich rechtswidriger Auflagen kaum besucht wurde. All das basierend auf Vermutungen, die außer durch den friedlichen Verlauf des gesamten Tages auch nachträglich durch die Staatsanwaltschaft wiederlegt wurden – Verfahrenseinstellung! (siehe <a href="http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6029&#038;dok_art=Drs&#038;leg_per=5&#038;pos_dok=2">Drs. 5/6029</a> Frage 2, Ermittlungsverfahren wg. § 111 StGB)</p>
<p>Im nun vorliegenden Einsatzkonzept der Polizei ist lediglich von konsequentem und niedrigschwelligem Einschreiten gegen gewaltbereite Personen und Störergruppen die Rede. Die couragierten Chemnitzerinnen und Chemnitzer von jung bis alt, die sich auf der Bahnhofstraße symbolisch, friedlich und entschlossen dem Naziaufmarsch entgegenstellten bzw. dies versuchten traf jedoch diese niedrige Einschreitschwelle ohne Vorwarnung und mit voller Wucht. Von gewaltbereiten Störer_innen war dabei weit und breit nichts zu sehen. Zu sehen waren nach den Einsätzen lediglich entsetzte Gesichter und wie bereits bekannt ist, mehrere zum Teil schwer verletzte Personen, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.</p>
<p>Und auch von dem jetzt nachträglich wieder einmal ins Feld geführten Trennungsgebot, was zur Rechtfertigung polizeilicher Maßnahmen seit dem 19. Februar in Dresden gern benutzt wird und die Polizei zum reinen Befehlsempfänger der Gerichte und zum Durchsetzungsorgan für Grundrechte machen soll, bleibt bei genauer Betrachtung nicht viel übrig. Denn es war einzig und allein die Chemnitzer Polizeidirektion selbst, die dem Verwaltungsgericht ein Trennungsgebot als vermeintlich einzige Möglichkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit nahelegte, die letztendlich auch durchgeführte Route des NPD-Aufmarsches vorschlug und damit die bisher erfolgreichste neonazistische Demonstration in Chemnitz seit dem Zweiten Weltkrieg möglich machte.</p>
<p>Die jetzt vorgelegten Hintergrundinformationen zur Planung und Durchführung des Polizeieinsatzes am 5. März 2011 in Chemnitz belegen und unterstreichen deutlich was von Seiten der Chemnitzer Zivilgesellschaft, wie dem Bündnis Chemnitz Nazifrei mehrfach festgestellt wurde: Ein Großteil der polizeilichen Maßnahmen gegen friedliche Gegendemonstrantinnen und Gegendemonstranten war unverhältnismäßig, die Datensammelwut der sächsischen Polizei greift beliebig und massiv in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein und die Fähigkeit polizeilicher Führungkräfte besonnen und sensibel Grundrechtsbeschränkungen gegen Sicherheitserfordernisse abzuwägen bleibt mangelhaft. Ein Befund der genauso die Sicherheitsfanatiker in den Reihen der sächsischen Union trifft, die schließlich für die Entwicklung des sächsischen Polizei- und Ordnungsrechts seit 20 Jahren verantwortlich sind.</p>
<p>Zu Beginn der Sommerferien kann man dazu nur sagen: 5 setzen! Ob das für eine Versetzung ins nächste Schuljahr reicht …. ?</p>
<p>Hier findet man die weiteren Kleinen Anfragen zur Thematik<a href="http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6030&#038;dok_art=Drs&#038;leg_per=5&#038;pos_dok=2">5/6030</a> und <a href="http://edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=6031&#038;dok_art=Drs&#038;leg_per=5&#038;pos_dok=2">5/6031</a>.</p>
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		<title>NEIN zur Extremismusklausel!</title>
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		<pubDate>Fri, 27 May 2011 10:04:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freya</dc:creator>
				<category><![CDATA[Antidiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz / BürgerInnenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Inneres]]></category>
		<category><![CDATA[Mitbestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[Soziales]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Organisationsgruppe des Stay Rebel Festival ruft zu einer Aktion gegen die Extremismusklausel morgen um 18:40 im Park der Opfer des Faschismus auf. Es ist nötig ein deutliches Zeichen gegen den undemokratischen Bekenntniszwang zu setzen. Seit mehreren Monaten hält die Kritik an der Extremismusklausel, oder wohlwollend Demokratieerklärung, an. Die Erklärung ist offensichtlich undemokratisch. Mit der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Organisationsgruppe des Stay Rebel Festival ruft zu einer Aktion gegen die Extremismusklausel morgen um 18:40 im Park der Opfer des Faschismus auf. Es ist nötig ein deutliches Zeichen gegen den undemokratischen Bekenntniszwang zu setzen.</p>
<p>Seit mehreren Monaten hält die Kritik an der Extremismusklausel, oder wohlwollend Demokratieerklärung, an. Die Erklärung ist offensichtlich undemokratisch. Mit der Abgabe eines Bekenntnis wird eindeutig gegen die freie Meinungsäußerung verstoßen. Ein Bekenntnis kann in der Regel nur von Personen im Staatsdienst verlangt werden oder wird durch Mitglieder von Religionsgemeinschaften abgelegt. Wo darin die Stärkung demokratischer Freiheiten steckt, verraten die zahlreichen positiven Umschreibungen der Klausel und die Relativierungen um sie nicht. Auch beigefügte Erklärungen führen eher zu einer größeren Besorgnis als zur Klärung offener Fragen.</p>
<p>„Wir sehen dies als offenen Misstrauensbeweis gegenüber demokratischen Projekten“, so die Organisator_innengruppe. „Uns würde eher einmal die Gegenfrage interessieren. In wie weit Teile der Regierung, Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen undemokratisch sind? Offensichtlich wird dies ja gerade bei Themen, wie der Rolle des Verfassungsschutzes während des NPD-Verbotsverfahrens, Übergriffe von Polizeibeamt_innen während friedlicher Aktivitäten gegen einen Naziaufmarsch am 5. März in Chemnitz, einer menschenverachtenden Asylpolitik oder eben genau bei dieser Klausel mit Bekenntniszwang.“</p>
<p>Die Organisator_innen rufen alle Menschen auf, die ein Zeichen gegen Bekenntniszwang und für freie, kritische und weitgehend unabhängige demokratiefördende Projekte setzen wollen, sich am morgigen Samstag um 18:40 vor der Hauptbühne im Park der Opfer des Faschismus einzufinden.</p>
<p>Weitere Informationen findet ihr <a href="http://stayrebel.blogsport.de/">hier</a>.</p>
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		<title>Sächsisches Versammlungsgesetz vom Verfassungsgericht für nichtig erklärt</title>
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		<pubDate>Tue, 19 Apr 2011 17:42:26 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freya</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz / BürgerInnenrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Inneres]]></category>

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		<description><![CDATA[Heute morgen fand die Urteilsverkündung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes im abstrakten Normenkontrollverfahren zum Sächsischen Versammlungsgesetz statt. Das schwarz-gelbe sächsische Spezial-Versammlungsrecht ist verfassungswidrig und nichtig – mit diesem Urteil bekommt insbesondere der FDP-Justizminister vom höchsten sächsischen Gericht das Zeugnis darüber ausgestellt, dass er beim Umgang mit einem hochsensiblen demokratischen Grundrecht den Boden des Rechtsstaates verlassen hat. Mit [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute morgen fand die Urteilsverkündung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes im abstrakten Normenkontrollverfahren zum Sächsischen Versammlungsgesetz statt. </p>
<p>Das schwarz-gelbe sächsische Spezial-Versammlungsrecht ist verfassungswidrig und nichtig – mit diesem Urteil bekommt insbesondere der FDP-Justizminister vom höchsten sächsischen Gericht das Zeugnis darüber ausgestellt, dass er beim Umgang mit einem hochsensiblen demokratischen Grundrecht den Boden des Rechtsstaates verlassen hat. Mit ihrer gemeinsamen Klage haben die demokratische Oppositionsfraktionen DIE LINKE, die Grünen und die SPD dafür gesorgt, dass es in Sachsen kein Demonstrationsrecht zweiter Klasse gibt – insofern ist das Urteil der Verfassungsrichter ein Sieg für den Rechtsstaat.</p>
<p>Leider wurde das sächsische Versammlungsgesetz vom Gericht schon aus rein formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt, sodass es nicht mehr zu einer rechtlichen Würdigung einzelner Inhalte gekommen ist. </p>
<p>In der Realität ist die besondere Spezialität des neuen sächsischen Versammlungsgesetzes längst gescheitert: Keine einzige Versammlungsbehörde – insbesondere nicht am 13. Februar 2010 bzw. 13. und 19. Februar 2011 in Dresden – hat wegen offensichtlicher Wirklichkeitsferne des Gesetzes von der Möglichkeit des Verbots von Demonstrationen an besonders geschichtsträchtigen Orten und zu traditionellen Gedenktagen Gebrauch gemacht.<span id="more-1166"></span> Wer Nazi-Aufmärsche, die Gedenken an Opfer missbrauchen und Menschheitsverbrechen verherrlichen, verbannen will, hat mit dem „Wunsiedel-Beschluss“ des Bundesverfassungsgerichts vom November 2009 eine gute Orientierung – die Einschränkung der Demonstrationsfreiheit im Dienste des Kampfes gegen die Feinde der Freiheit aber ist ein Irrweg und heute zu Recht gescheitert.    </p>
<p>Weil der Verfassungsgerichtshof das verschärfte sächsische Versammlungsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt hat, gilt nun wieder das alte Bundesgesetz.</p>
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		<title>Chemnitz im Ausnahmezustand?</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Mar 2011 10:10:43 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freya</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Antifa]]></category>
		<category><![CDATA[Chemnitz]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz / BürgerInnenrechte]]></category>

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		<description><![CDATA[Mit erschrecken habe ich das angekündigte Vorgehen der Polizei zur Kenntnis genommen. Was hier angekündigt wird, wäre in Chemnitz einmalig. Über ein Drittel des Stadtgebietes wird quasi der Ausnahmezustand verhängt. Zusätzlich werden die EinwohnerInnen mit rechtlich sehr fragwürdigen Flyern auf die Rechtswidrigkeit möglicher Blockaden hingewiesen. Dazu befragte Anwälte zeigten sich entsetzt über diese Art polizeiliche [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit erschrecken habe ich das <a href="http://www.sachsen-fernsehen.de/default.aspx?ID=1095&#038;showNews=937006">angekündigte Vorgehen der Polizei</a> zur Kenntnis genommen.<br />
Was hier angekündigt wird, wäre in Chemnitz einmalig. Über ein Drittel des Stadtgebietes wird quasi der Ausnahmezustand verhängt. Zusätzlich werden die EinwohnerInnen mit rechtlich sehr fragwürdigen Flyern auf die Rechtswidrigkeit möglicher Blockaden hingewiesen.<br />
 Dazu befragte Anwälte zeigten sich entsetzt über diese Art polizeiliche “Präventionsarbeit”.</p>
<p>Hier wird eindeutig versucht mittels härtester Ordnungspolitik, mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft, Bedrohungsszenarien zu schaffen, in denen jede und jeder zum/r potentiellen StörerIn erklärt wird. Damit wird jede Entscheidung und Kompetenz von Politik und Verwaltung außer Kraft gesetzt. Zusätzlich wird hier Spalterei zwischen entschlossenen und halbentschlossenen, zwischen “guten” und “bösen” DemonstrantInnen betrieben.</p>
<p>Die Polizei erklärt in einer auf Chemnitz Fernsehen veröffentlichten Pressemitteilung, dass in ca. einem Drittel des Stadtgebietes ein s.g. Kontrollbereich verhängt wird. Sie erklärt dazu: “Die Polizei ist befugt, Zugangskontrollen zu den Kontrollbereichen und innerhalb der Kontrollbereiche umfassende Personenkontrollen durchzuführen.”<br />
Kontrollbereich heißt hier also, dass in diesem weit mehr als nur die Innenstadt betreffenden Bereich jede/r ohne Angaben von Gründen und konkretem Verdacht durchsucht und die Personalien festgestellt werden können.</p>
<p>Diese Vorgehen ist skandalös. Es geht weit über die Ordnungsaufgaben der Polizei hinaus. Damit sollen wohl (in Chemnitz) völlig neue Formen und Normen im Umgang mit zivilem Ungehorsam und bürgerlichem Protest geschaffen werden.</p>
<p>Ich möchte alle ChemnitzerInnen und Menschen, die mit uns Solidarität gegen den Naziaufmarsch üben wollen, dazu aufrufen, uns nicht entmutigen zu lassen. Wir werden friedlich zusammenhalten und uns entschlossen den Nazis entgegenstellen.</p>
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		<title>Bundesweiter Aktionstag für Demokratie – gegen Misstrauen und Bekenntniszwang am 1. Februar 2011</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Jan 2011 14:31:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>freya</dc:creator>
				<category><![CDATA[Antidiskriminierung]]></category>
		<category><![CDATA[Antifa]]></category>
		<category><![CDATA[Datenschutz / BürgerInnenrechte]]></category>
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		<category><![CDATA[Soziales]]></category>

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		<description><![CDATA[Derzeit sind viele Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus mit der Tatsache konfrontiert, dass das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) im Rahmen der Förderung aus den neuen Bundesprogrammen “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” sowie „Initiative Demokratie stärken“ das Unterzeichnen einer so genannten „Demokratieerklärung gegen Extremismus“ verlangt. Auch die Sächsische Staatsregierung verlangt Projekten, die Mittel aus dem [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a href="http://aktionstaggegenbekenntniszwang.blogsport.de//"><img src="http://freya-klinger.de/wp-content/uploads/110126_ASF_Banner_Aktionstagfuerdemokratie_Blauorange-400x51.jpg" alt="110126_ASF_Banner_Aktionstagfuerdemokratie_Blauorange" title="110126_ASF_Banner_Aktionstagfuerdemokratie_Blauorange" width="400" height="51" class="aligncenter size-medium wp-image-878" /></a></p>
<p>Derzeit sind viele Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus mit der Tatsache konfrontiert, dass das Bundesfamilienministerium (BMFSFJ) im Rahmen der Förderung aus den neuen Bundesprogrammen “Toleranz fördern – Kompetenz stärken” sowie „Initiative Demokratie stärken“ das Unterzeichnen einer so genannten „Demokratieerklärung gegen Extremismus“ verlangt. Auch die Sächsische Staatsregierung verlangt Projekten, die Mittel aus dem Programm &#8220;Weltoffenes Sachsen&#8221; erhalten, eine solche Erklärung ab. </p>
<p>Diese Erklärung und die „Hinweise zur Erklärung für Demokratie“ werden mit den Zuwendungsbescheiden an die Träger zur Unterschrift verschickt. Der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Ulrich Battis (dazu <a href="http://www.mut-gegen-rechte-gewalt.de/debatte/interviews/zu-unbestimmt-und-ungeeignet-1672/">hier</a> ein Interview mit ihm) kam in einem Gutachten zu dem Schluss, dass Teile der Erklärung “verfassungsrechtlich bedenklich” sind. Der Zwang, diese Erklärung zu unterzeichnen, sorgt seit Monaten für Unmut, Kritik und Protest unter den betroffenen Projekten, bei Wissenschaftler_innen und Politiker_innen.<br />
<span id="more-873"></span><br />
Dabei betonen die betroffenen Träger der Demokratiearbeit stets, dass sie kein Problem darin sehen, sich zum Grundgesetz zu bekennen. Problematisch hingegen sind die letzten beiden Sätze der Erklärung, die dazu auffordern, die Verfassungstreue von Partnerorganisationen sicherzustellen und ggf. durch Anfragen beim Verfassungsschutz überprüfen zu lassen.</p>
<p>Die nunmehr vom BMFSFJ versandten vierseitigen „Hinweise zur Erklärung für Demokratie“ lassen keinerlei Zweifel mehr zu: Das BMFSFJ verlangt künftig von Trägern der Demokratie-Arbeit, den potenziellen Partner_innen mit Misstrauen zu begegnen und sie im Zweifel beim BMFSFJ, der neu eingerichteten Bundesprogramm-Regiestelle beim Bundesamt für Zivildienst oder beim Verfassungsschutz als “extremistisch” zu melden.</p>
<p>Die ersten Vereine und Projekte stehen bereits jetzt vor der existenziellen Entscheidung, die antidemokratische Erklärung des BMFSFJ zu unterschreiben, um die wertvolle Arbeit gegen Rechtsextremismus vor Ort nicht zu gefährden oder die Unterschrift zu verweigern und damit potenziell die eigene Arbeit beenden zu müssen – mit weit reichenden Konsequenzen für Engagierte und Betroffene rassistischer und rechtsextremer Gewalt vor Ort. </p>
<p>Deshalb findet am 01. Februar ein bundesweiter Aktionstag statt. Hier findet ihr die Argumentation: <a href="http://aktionstaggegenbekenntniszwang.blogsport.de/images/Extreme_Zeiten_SechsguteGrndegegendieExtremismuserklrung_Stand27012011.pdf">Extreme Zeiten: Sechs gute Gründe gegen die &#8220;Extremismuserklärung&#8221; zu protestieren</a></p>
<p>Die Protestschreiben sollen am 1. Februar 2011 per Fax, E-Mail- Erklärungen und Facebook &#8211; Einträge an das <a href="http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/servicetelefon-kontakt.html">Bundesfamilienministerium</a>, das <a href="http://www.bundeskanzlerin.de/Webs/BK/De/Service/Kontakt/kontakt.html">Bundeskanzleramt</a>, das <a href="http://www.smi.sachsen.de/26.htm">Sächsische Innenministerium</a> und das <a href="http://www.sms.sachsen.de/2466.html">Ministerium für Soziales und Verbraucherschutz</a> geschickt werden.<br />
Empfängeradressen und Vorlagen für Protestschreiben finden sich <a href="http://aktionstaggegenbekenntniszwang.blogsport.de/images/Aufruf_Aktionstag_1.Februar_Fax_EMail_Vorlagen_270120111.pdf">hier</a>.<br />
Diese Protestschreiben sollen gesammelt und öffentlich dokumentiert werden auf der Seite: <a href="http://aktionstaggegenbekenntniszwang.blogsport.de">http://aktionstaggegenbekenntniszwang.blogsport.de</a><br />
Bitte mailt daher jegliche Protestschreiben in cc / Kopie auch an: extreme_zeiten@gmx.de</p>
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