11. Juli2011
Neue Hintergründe zum umstrittenen Polizeieinsatz am 5.3. 2011 in Chemnitz
Zu den neuesten Informationen zum umstrittenen Polizeieinsatz am 5.3.2011 in Chemnitz erklärt die Landtagsabgeordnete Freya-Maria Klinger, Die Linke:
Auch wenn es, wie die Chemnitzer Freie Presse am Freitag berichtete, in Chemnitz anlässlich der Demonstrationen zum Bombardierungsgedenken am 5. März diesen Jahres keine Handydatenerfassung wie in Dresden am 19. Februar gab, so veranschaulichen doch die neuesten Zahlen des Innenministeriums zum Polizeieinsatz am 5.3. wie ungebremst die Datensammelwut der sächsischen Polizei ist und wie wenig Respekt die Staatsregierung vor dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit hat.
So wurden von nicht weniger als 861 Personen die Personalien festgestellt und 842 Durchsuchungen vorgenommen, bei denen es lediglich zu 9 Sicherstellungen und 5 Beschlagnahmen kam. Darüber hinaus wurden 734 Platzverweise ausgesprochen und 5 Demonstrant_innen in Gewahrsam genommen. Ob es sich bei den Betroffenen um Neonazis oder Gegendemonstranten aus dem bürgerlichen oder linken Spektrum handelt kann die Polizei nicht sagen. Das Einzige was damit feststeht ist, dass insgesamt jede zweite DemonstrantIn polizeilich erfasst wurde und wahrscheinlich mit 1782 eingesetzten Beamte_innen mehr Polizisten im Einsatz waren als Demonstrantinnen im gesamten Chemnitzer Stadtgebiet. Weiterlesen »
27. Mai2011
Die Organisationsgruppe des Stay Rebel Festival ruft zu einer Aktion gegen die Extremismusklausel morgen um 18:40 im Park der Opfer des Faschismus auf. Es ist nötig ein deutliches Zeichen gegen den undemokratischen Bekenntniszwang zu setzen.
Seit mehreren Monaten hält die Kritik an der Extremismusklausel, oder wohlwollend Demokratieerklärung, an. Die Erklärung ist offensichtlich undemokratisch. Mit der Abgabe eines Bekenntnis wird eindeutig gegen die freie Meinungsäußerung verstoßen. Ein Bekenntnis kann in der Regel nur von Personen im Staatsdienst verlangt werden oder wird durch Mitglieder von Religionsgemeinschaften abgelegt. Wo darin die Stärkung demokratischer Freiheiten steckt, verraten die zahlreichen positiven Umschreibungen der Klausel und die Relativierungen um sie nicht. Auch beigefügte Erklärungen führen eher zu einer größeren Besorgnis als zur Klärung offener Fragen.
„Wir sehen dies als offenen Misstrauensbeweis gegenüber demokratischen Projekten“, so die Organisator_innengruppe. „Uns würde eher einmal die Gegenfrage interessieren. In wie weit Teile der Regierung, Verwaltung und anderer staatlicher Institutionen undemokratisch sind? Offensichtlich wird dies ja gerade bei Themen, wie der Rolle des Verfassungsschutzes während des NPD-Verbotsverfahrens, Übergriffe von Polizeibeamt_innen während friedlicher Aktivitäten gegen einen Naziaufmarsch am 5. März in Chemnitz, einer menschenverachtenden Asylpolitik oder eben genau bei dieser Klausel mit Bekenntniszwang.“
Die Organisator_innen rufen alle Menschen auf, die ein Zeichen gegen Bekenntniszwang und für freie, kritische und weitgehend unabhängige demokratiefördende Projekte setzen wollen, sich am morgigen Samstag um 18:40 vor der Hauptbühne im Park der Opfer des Faschismus einzufinden.
Weitere Informationen findet ihr hier.
19. April2011
Heute morgen fand die Urteilsverkündung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes im abstrakten Normenkontrollverfahren zum Sächsischen Versammlungsgesetz statt.
Das schwarz-gelbe sächsische Spezial-Versammlungsrecht ist verfassungswidrig und nichtig – mit diesem Urteil bekommt insbesondere der FDP-Justizminister vom höchsten sächsischen Gericht das Zeugnis darüber ausgestellt, dass er beim Umgang mit einem hochsensiblen demokratischen Grundrecht den Boden des Rechtsstaates verlassen hat. Mit ihrer gemeinsamen Klage haben die demokratische Oppositionsfraktionen DIE LINKE, die Grünen und die SPD dafür gesorgt, dass es in Sachsen kein Demonstrationsrecht zweiter Klasse gibt – insofern ist das Urteil der Verfassungsrichter ein Sieg für den Rechtsstaat.
Leider wurde das sächsische Versammlungsgesetz vom Gericht schon aus rein formalen Gründen für verfassungswidrig erklärt, sodass es nicht mehr zu einer rechtlichen Würdigung einzelner Inhalte gekommen ist.
In der Realität ist die besondere Spezialität des neuen sächsischen Versammlungsgesetzes längst gescheitert: Keine einzige Versammlungsbehörde – insbesondere nicht am 13. Februar 2010 bzw. 13. und 19. Februar 2011 in Dresden – hat wegen offensichtlicher Wirklichkeitsferne des Gesetzes von der Möglichkeit des Verbots von Demonstrationen an besonders geschichtsträchtigen Orten und zu traditionellen Gedenktagen Gebrauch gemacht. Weiterlesen »
4. März2011
Mit erschrecken habe ich das angekündigte Vorgehen der Polizei zur Kenntnis genommen.
Was hier angekündigt wird, wäre in Chemnitz einmalig. Über ein Drittel des Stadtgebietes wird quasi der Ausnahmezustand verhängt. Zusätzlich werden die EinwohnerInnen mit rechtlich sehr fragwürdigen Flyern auf die Rechtswidrigkeit möglicher Blockaden hingewiesen.
Dazu befragte Anwälte zeigten sich entsetzt über diese Art polizeiliche “Präventionsarbeit”.
Hier wird eindeutig versucht mittels härtester Ordnungspolitik, mit Unterstützung der Staatsanwaltschaft, Bedrohungsszenarien zu schaffen, in denen jede und jeder zum/r potentiellen StörerIn erklärt wird. Damit wird jede Entscheidung und Kompetenz von Politik und Verwaltung außer Kraft gesetzt. Zusätzlich wird hier Spalterei zwischen entschlossenen und halbentschlossenen, zwischen “guten” und “bösen” DemonstrantInnen betrieben.
Die Polizei erklärt in einer auf Chemnitz Fernsehen veröffentlichten Pressemitteilung, dass in ca. einem Drittel des Stadtgebietes ein s.g. Kontrollbereich verhängt wird. Sie erklärt dazu: “Die Polizei ist befugt, Zugangskontrollen zu den Kontrollbereichen und innerhalb der Kontrollbereiche umfassende Personenkontrollen durchzuführen.”
Kontrollbereich heißt hier also, dass in diesem weit mehr als nur die Innenstadt betreffenden Bereich jede/r ohne Angaben von Gründen und konkretem Verdacht durchsucht und die Personalien festgestellt werden können.
Diese Vorgehen ist skandalös. Es geht weit über die Ordnungsaufgaben der Polizei hinaus. Damit sollen wohl (in Chemnitz) völlig neue Formen und Normen im Umgang mit zivilem Ungehorsam und bürgerlichem Protest geschaffen werden.
Ich möchte alle ChemnitzerInnen und Menschen, die mit uns Solidarität gegen den Naziaufmarsch üben wollen, dazu aufrufen, uns nicht entmutigen zu lassen. Wir werden friedlich zusammenhalten und uns entschlossen den Nazis entgegenstellen.