23. April2012
Bei friedlichem Protest gegen den Neonaziaufmarsch am 5. März in Chemnitz wurden fast 1500 Personen namentlich erfasst. Zur Antwort des Innenministers auf mehrere Kleine Anfragen zum Polizeieinsatz am 5. März 2012 in Chemnitz (Drucksachen: 5/8580; 5/8581; 5/8671 und 5/8672) erklärt die Chemnitzer Landtagsabgeordnete der LINKEN, Freya-Maria Klinger:
Nach den erfolgreichen Mobilisierungen und friedlichen Protesten von 5000 Menschen gegen den Naziaufmarsch am 5. März in Chemnitz schien vieles anders und besser als noch ein Jahr zuvor, als das öffentliche Entsetzen über den Einsatz der Polizei und die Unterdrückung demokratischen Protests groß war. Mehrere Kleine Anfragen von mir, die jetzt vom sächsischen Innenminister beantwortet wurden, belegen allerdings das Gegenteil:
Von insgesamt 1481 Menschen, die ein Recht darauf haben, sich frei und selbstbestimmt zu versammeln, ohne deswegen vom Staat erfasst und gespeichert zu werden, wurden die Personalien festgestellt (Drs.: 5/8671 Frage 2). Im Gegenzug kam es zu gerade einmal 4 Gewahrsamnahmen bzw. vorläufigen Festnahmen (5/8671 Frage 3) und nur zu 8 Straftaten von Seiten der Gegendemonstranten. Während der zahlreichen angemeldeten Gegendemonstrationen kam es zu keinerlei Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit (5/8581 Frage 3).
2500 Polizistinnen und Polizisten aus neun Bundesländern und der Bundespolizei waren im Einsatz und errichteten unter anderem 1530 Meter Absperrungen durch Gitter.
Das was Innenminister Ulbig als Deeskalationskonzept feiert, ist in Wirklichkeit eine neue Qualität von Reglementierung und Kontrolle und zutiefst von einem falschen Verständnis vom Grundrecht auf Versammlungsfreiheit geprägt. Einen gesamten Stadtteil mit technischen Sperren einen halben Tag lang abzuriegeln ist auch in Sachsen ein Novum und greift massiv in die Grundrechte mehrerer tausend Bewohner/innen des Chemnitzer Reitbahnviertels ein.
Fünf festinstallierte große Kameras auf Chemnitzer Dächern und drei Polizeihubschrauber über der Stadt schaffen, auch wenn sie „nur“ für Übersichtsaufnahmen verwendet werden, ein Klima von Überwachung, Kontrolle und Einschüchterung. Mit dem am heutigen Tage in den parlamentarischen Geschäftsgang eingebrachten Antrag meiner Fraktion zu dem überproportionalen Einsatz von Polizeikräften am 5. März 2012 werden wir diesen Umgang mit friedlichen Demonstrationen weiter hinterfragen und thematisieren.
4. März2012
Das Bündnis Chemnitz Nazifrei hat gegen den Auflagenbescheid der Stadt Chemnitz zur Demonstration am 5. März, 16°° ab Hauptbahnhof geklagt.
Wie bereits im Auswertungsbericht des Bündnisses Chemnitz Nazifrei zu den kontinuierlichen Rechtsverletzungen der letzten Jahre ausführlich dargestellt, ist die Polizei nicht in der Lage dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gerecht zu werden. Um alles auf ihre Sicht der Gefahrenabwehr abzustellen, diktiert die Polizeidirektion der Versammlungsbehörde scheinbar beliebig Auflagen um friedliche Versammlungen ihren polizeitaktischen Erfordernissen anzupassen.
Nicht nur aus der Sicht des Bündnisses sind die Verfügungen des Ordnungsamtes grob rechtswidrig und schränken die Versammlungsfreiheit der Menschen, die sich am Montag den Nazis entgegenstellen wollen, massiv ein. Dieser Auffassung folgte nun auch das Verwaltungsgericht in Teilen. (konkret siehe hierzu die aktuelle Berichterstattung auf chemnitz-nazifrei.de)
Das Gericht bestärkt das Bündnis in seiner Kritik, dass keinerlei Gefahrenprognose angeführt wird, aber dennoch Auflagen erlassen werden. Zum Hintergrund: Um dem hohen Stellenwert des Versammlungsrechts gerecht zu werden, darf die Versammlungsfreiheit nur beschränkt werden, wenn die Versammlungsbehörde konkrete Anhaltspunkte dafür hat, dass von der betreffenden Demonstration konkrete Gefahren für die Öffentlichkeit ausgehen. Solche Gefahren sind aus Sicht des Bündnisses nicht gegeben und werden auch nicht im Bescheid ausgeführt.
Unter dieser Maßgabe fordere ich die Stadt Chemnitz und die Polizeidirektion auf, ihrem verfassungsrechtlichen Auftrag gerecht zu werden und am 05. März allen friedlichen Demonstrant*innen uneingeschränkt ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu ermöglichen und niemanden aufgrund seines/ ihres Protestes anlässlich eines Naziaufmarsches zu kriminalisieren.
Herrn Reißmann fordere ich auf sein angekündigtes Versprechen eines umfassenden Deeskalationskonzepts auch in die Tat umzusetzen.
9. Februar2012
Heute fand im Landtagsinnenausschusses eine Sachverständigenanhörung zum Antrag der LINKEN „Maßnahmen der Staatsregierung zur Unterbindung fortwährender Gewalthandlungen der extremen Rechten in der Stadt Limbach-Oberfrohna“ (Drucksache 5/5871) statt.
Die Sachverständigen haben weitgehend mit ihren Expertisen die Stoßrichtung unseres Antrags unterstützt. Es ist deutlich geworden, dass die Stadt Limbach-Oberfrohna ein gravierendes Problem mit Gewalttaten durch Neonazis hat. Sachverständige wie Jens Paßlack vom Kulturbüro Sachsen sprachen von der Existenz einer „Angst- und Drohzone“, der Journalist Michael Kraske von einer „dominanten rechten Subkultur“, der Politikwissenschaftler Prof. Dr. Hajo Funke von „Zuständen ähnlich wie in Mittweida zu Zeiten von Sturm 34“. Die mangelnde Unterstützung vor Ort für die Opfer rechter Gewalt schilderte Andre Löscher von der Opferberatung RAA und sprach von einer „teilweisen Umkehr des Täter-Opfer-Verhältnisses“ durch Verantwortliche der Stadt. Wie diese Sachverständigen hob auch der ehemalige Jugendrichter Jörn Wunderlich hervor, dass die Stadt das Problem lange Zeit geleugnet habe und zugleich mit ungeeigneten Mitteln versucht habe, seiner Herr zu werden. Weiterlesen »
25. Januar2012
Die Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten anlässlich der Beratung des Sächsischen Versammlungsgesetzes heute:
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich habe den Gesetzentwurf aus folgenden Gründen abgelehnt:
Wenn es schon ein eigenständiges sächsisches Versammlungsgesetz gibt, dann hätte die Staatsregierung wenigstens die Expertise und den Mut aufbringen sollen, auch wirklich ein neues Gesetz zu erarbeiten.
Ein Versammlungsgesetz, dass endlich die grundlegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Versammlungsrecht zusammenfasst und die Demokratieangst der 50er Jahre überwindet statt sie zu zementieren.
Wenn denn schon das hohe Gut des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit überhaupt durch ein Gesetz eingeschränkt werden muss, dann brauchen wir ein Versammlungsrecht, das nicht vordergründig ein Gefahrenabwehrrecht ist, sondern ein Grundrechtsgewährleitstungsrecht. Weiterlesen »