25. Januar2012
Die Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten anlässlich der Beratung des Sächsischen Versammlungsgesetzes heute:
Sehr geehrter Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich habe den Gesetzentwurf aus folgenden Gründen abgelehnt:
Wenn es schon ein eigenständiges sächsisches Versammlungsgesetz gibt, dann hätte die Staatsregierung wenigstens die Expertise und den Mut aufbringen sollen, auch wirklich ein neues Gesetz zu erarbeiten.
Ein Versammlungsgesetz, dass endlich die grundlegende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zum Versammlungsrecht zusammenfasst und die Demokratieangst der 50er Jahre überwindet statt sie zu zementieren.
Wenn denn schon das hohe Gut des Grundrechtes auf Versammlungsfreiheit überhaupt durch ein Gesetz eingeschränkt werden muss, dann brauchen wir ein Versammlungsrecht, das nicht vordergründig ein Gefahrenabwehrrecht ist, sondern ein Grundrechtsgewährleitstungsrecht. Weiterlesen »
14. Dezember2011
Anrede//
Mit dem heute zu beratenden Gesetzentwurf schlägt ihnen die Fraktion die Linke vor, in allen Landkreisen, kreisfreien Städten und Städten mit über 40.000 Einwohnerinnen und Einwohnern hauptamtliche Beauftragte für Fragen der Migrationsgesellschaft zu implementieren.
Diese sollen zur Wahrung der Belange der in der Kommune lebenden Migrantinnen und Migranten und zur Förderung eines von Toleranz getragenen Zusammenlebens bestellt werden.
Ich möchte hier noch mal auf die folgende Fragen eingehen:
1) Warum haben wir uns für den Begriff „Beauftragte für Fragen der Migrationsgesellschaft“ entschieden?
2)Warum brauchen wir diese Migrationsbeauftragte und was leisten sie?
3) Warum müssen diese Beauftragten zwingend hauptamtlich tätig sein?
und 4) auch die in der Anhörung und Ausschussberatung aufgeworfene Frage nach den Kosten soll hier nochmals Gegenstand werden.
Für das grundlegende Verständnis stelle ich die Frage „Warum haben wir uns für den Begriff „Beauftragte für Fragen der Migrationsgesellschaft“ entschieden?“ voran.
Ziel gelingender Migrationspolitik muss die gesellschaftliche Gleichstellung und Teilhabe aller im Lande Lebenden sein.
Migrantinnen und Migranten sind aber je nach Aufenthalststatus und Herkunft von bestimmten Mitbestimmungsrechten, wie bspw. dem Wahlrecht oder dem Berufsleben ausgeschlossen. Mit dem GE bekennen wir uns daher auch zu einem neuen, umfassenden Begriff von Migrationspolitik: es geht um nichts weniger als die gesellschaftliche Teilhabe in allen Lebensbreichen: sozial, ökonomisch, kulturell und natürlich auch politisch. Weiterlesen »
13. August2011
Mein Redebeitrag anlässlich der Aktuellen Debatte auf Antrag der Fraktionen CDU&FDP zum Thema “50. Jahrestag Mauerbau” im Sächsischen Landtag.