Landtag
Hier eine Übersicht über meine bisherigen Schwerpunkte in der parlamentarischen Arbeit im 5. Sächsischen Landtag
Migration und Integration
Im fünften Sächsischen Landtag bin ich für die Fraktion DIE LINKE die migrationspolitische Sprecherin. Im Folgenden möchte ich eine kurze Begriffsdefinition voranstellen, um dann meine politische Sicht auf das Themenfeld Asyl-, Migrations- und Integrationspolitik im Freistaat Sachsen zu schildern. Unten finden Sie Kleine Anfragen, Anträge sowie Gesetzentwürfe von mir und meiner Fraktion.
Was bedeutet Migration?
Schon seit jeher wandern Menschen von ihrem Geburts- und Wohnort in andere Regionen des Landes oder in andere Länder um dort dauerhaft oder für kurze Zeit zu leben. Der Begriff Migration stammt aus der sozialwissenschaftlichen Forschung und beschreibt ebenjene Entwicklung des Weg- und Umzuges von Menschen. Als migrationspolitische Sprecherin bin ich für alle Themen zuständig, die sich mit der Einwanderung von Menschen beschäftigen.
Die Gründe für Migrationen in andere Länder sind vielfältig: Viele Menschen flüchten vor Krieg, Verfolgung, Folter sowie politischen, sozialen und wirtschaftlichen Problemen. Diese Menschen suchen Orte auf, in denen sie ungefährdet und unverfolgt leben können.
Die weltweite Migration, die Aus- und Einwanderung von Menschen, stößt in den Einwanderungsländern und Einwanderungsregionen – wie der Europäischen Union – leider immer wieder auf eine Politik der Abwehr, der Ausgrenzung und Diskriminierung.
Eine pluralistische, demokratische und offene Gesellschaft aller Menschen trägt wesentlich zum Gelingen von integrationspolitischen Bestrebungen bei.
Integration versus Inklusion
Integration bedeutet die Schaffung einer politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gemeinschaft von Menschen mit und ohne sogenannten Migrationshintergrund. So soll verhindert werden, dass ausschließende Prozesse stattfinden und eine Gesellschaft aus einanderdriftet. Integration soll Exklusion (Ausschluss) und Separation (räumliche/politische/gesellschaftliche Trennung) von Menschen und Menschengruppen verhindern. Der Prozess der Integration ist ein lohnender langwieriger und dynamischer Prozess: Es geht um Spracherwerb und gleichberechtigte Teilhabe in der Gesellschaft, um gleiche Chancen und ein soziales Miteinander ohne Ausgrenzung. Es geht aber nicht um eine Assimilation (Verschmelzung) der Einwandernden mit der Aufnahmegesellschaft hinsichtlich der völligen Aufgabe der eigenen Sprache, eigenen Wertvorstellungen sowie Normen und kulturellen Gepflogenheiten.
Der Begriff der Integration wird leider oft mit der oben genannten Assimilation gleichgesetzt, darum gibt es Bestrebungen lieber das Konzept der Inklusion anzuwenden. Inklusion bedeutet jeden Menschen in seiner/ihrer Individualität anzunehmen und ihn oder sie in vollem Umfang am gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Leben teilhaben zu lassen.
Für eine Asylpolitik ohne Zwang und Ausgrenzung
Das Grundgesetz der Bundesrepublik sieht für politisch-Verfolgte das Recht auf Asyl vor. De facto wird das Recht auf Asyl in der Bundesrepublik aber abgeschafft: Wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Drittstaat, einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist, erhält kein Asyl. Ein Beispiel aus der Praxis: Wenn ein Flüchtling über das Mittelmeer kann er nur in einem Anrainerstaat des Mittelmeeres zum Beispiel Italien landen. Wenn er dann aber in Deutschland Asyl suchen will und vorher in einem anderen Land aufgegriffen flieht Welche Staaten das im Zweifelsfall sind, legt die Bundesregierung fest. Damit ist in der Praxis das Asylrecht abgeschafft. Denn Deutschland ist an seinen Außengrenzen von s.g.“sicheren Drittstaaten“ – d.h. einem Staat, der nicht Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums ist – umgeben.
Obwohl sich die internationale Lage in den letzten Jahren durch Kriege, Hungersnöte und den Klimawandel immer weiter verschärft hat, gehen deshalb die Zahlen der Asylsuchenden und Flüchtlinge in Deutschland immer weiter zurück.
Asylsuchende und Flüchtlinge, die in die Bundesrepublik gelangen, sehen sich nach der geltenden Rechtslage und Praxis mit zahlreichen Beschränkungen, einem unsicheren Aufenthaltsstatus und einer mangelhaften sozialen und medizinischen Versorgung konfrontiert. Wer nicht gleich wieder nach Hause abgeschoben wird, darf als „Geduldeter“ nicht arbeiten, sondern erhält Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Diese liegen noch 35 Prozent unter dem Niveau von Hartz IV und werden fast immer in „Sachleistungsform“ gewährt. In Sachsen ist diese Praxis zum Glück nur noch in zwei Landkreisen, im Erzgebirgskreis und im Landkreis Leipziger Land zu finden. Bei letzterem gibt es Bestrebungen die „Sachleistungsform“ auf Bargeldauszahlung umzustellen.
Schutzsuchende werden in Deutschland zwangsweise in unwürdigen Massenunterkünften oder auch in so genannten „Ausreiseeinrichtungen“ untergebracht.
Eine große Zahl von Menschen lebt illegal in der Bundesrepublik. Die Schätzungen des Netzwerkes „Kein Mensch ist illegal“ gehen von 200 000 Menschen in Berlin, von etwa einer Million Menschen in ganz Deutschland aus. Sie erarbeiten ihren Lebensunterhalt ohne Aufenthaltserlaubnis und ohne soziale Absicherung wie Krankenkassenleistungen in ungesicherten Verhältnissen.
DIE LINKE fordert:
- Einhaltung der Menschenrechte nach der UN-Menschenrechtscharta
- einen effektiven Schutz von Flüchtlingen entsprechend internationaler Konventionen
- einen anderen behördlichen Umgang mit besonders schutzbedürftigen Flüchtlingen wie traumatisierten und/oder minderjährigen Flüchtlingen
- Flüchtlinge nicht von Integrationsmaßnahmen auszuschließen
- eine gesetzliche Bleiberechtsregelung, die einen Rechtsanspruch auf Aufenthalt verschafft und Integration ermöglicht
- die Abschaffung des diskriminierenden Asylbewerberleistungsgesetzes sowie ein Recht auf Arbeit für alle hier lebenden Flüchtlinge
- den Zugang zu gesundheitlicher Versorgung und zu Bildung sowie das Recht auf eine faire Entlohnung für geleistete Arbeit
Migration und Integration in der Bundesrepublik
In der Bundesrepublik leben über 15 Millionen Menschen mit einem sogenannten Migrationshintergrund. Das ist rund ein Fünftel der Bevölkerung. Dazu gehören Arbeitsmigrantinnen und -migranten, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, Eingebürgerte sowie Asylberechtigte. Ein Drittel von ihnen ist hier in Deutschland geboren, von ihnen wird von Menschen mit Migrationshintergrund gesprochen. Rechtlich gelten knapp sieben Millionen Menschen als Ausländer und Ausländerinnen.
Deutschland braucht eine offene Migrations- und Integrationspolitik, die auf Ausgrenzung verzichtet und die Rechte und soziale Lage von Migrantinnen und Migranten verbessern will. Wir lehnen es ab, dass Migration immer stärker nach Kriterien der „Verwertbarkeit von Menschen“ organisiert werden soll. Integration als unverzichtbarer Teil einer fortschrittlichen Migrationspolitik gibt den hier lebenden Migrantinnen und Migranten politische Mitbestimmungsrechte.
DIE LINKE fordert auf Bundesebene:
– ein Wahlrecht für alle dauerhaft in Deutschland Lebenden – auf kommunaler Ebene, aber auch darüber hinaus
- die Anpassung der gesellschaftlichen Institutionen an die kulturelle Vielfalt im Land
Grund- und Menschenrechte, die für alle gelten – keine deutsche Leitkultur
- einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen und Rassismus
- konkrete, unterstützende Maßnahmen in den Bereichen Schule, Ausbildung, Beruf sowie zur Bekämpfung von Armut und Benachteiligung aller hier lebender Menschen
- die Rücknahme der diskriminierenden Einschränkungen beim Ehegattennachzug und anderer Verschärfungen im Aufenthaltsrecht
- gleicher Lohn für gleiche Arbeit und ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang
- ein modernes Staatsbürgerschaftsrecht: erleichterte Einbürgerungen sowie die Möglichkeit der mehrfachen Staatsbürgerschaft
- eine menschenrechtlich fundierte Asyl- und Migrationspolitik der EU: gegen die Politik der Abschottung sowie die Aufteilung in „legale“ und „illegale“ Migration
Migration und Integration in Sachsen
In Sachsen leben über 114 000 Menschen mit einem sogenannten Migrationshintergrund. Das sind rund 2,7 Prozent der Bevölkerung. Dazu gehören Arbeitsmigrantinnen und -migranten, Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen, Eingebürgerte sowie Asylberechtigte. Im Jahr 2009 sind 175 Spätaussiedler und Spätaussiedlerinnen nach Sachsen gezogen. Die Zahl der bewilligten Asylanträge geht im Bund und im Freistaat Sachsen zurück: Wurden im Jahr 2005 noch 108 Anträge von 1826 gestellten Anträgen anerkannt bzw. ein Abschiebeschutz oder ein Abschiebeverbot gelten gemacht, so waren im Vergleich zu 2009 nur noch 1561 gestellte Anträge mit 619 Ablehnungen.
Als Abgeordnete des Sächsischen Landtages habe ich die Möglichkeit Kleine Anfragen zu stellen und gemeinsam mit meiner Fraktion Anträge und Gesetzentwürfe in den parlamentarischen Gang zu bringen.
Ausgewählte Dokumente zum Nachlesen
Alle Dokumente können Sie hier nachlesen. Bitte geben Sie als Urheber_in in das Suchfeld “Klinger” ein. Wenn Sie Gesetzentwürfe und Anträge suchen, geben Sie bitte die Drucksachennummer in das Suchfeld ein, diese finden Sie unten in der Auflistung.
Gesetzentwürfe und Anträge meiner Fraktion:
- Fortsetzung der Tätigkeit der Härtefallkommission nach § 23a AufenthaltsG in Sachsen jetzt sicherstellen! Drucksache 5/43
- Dauerhaftes Bleiberecht für langjährig in der Bundesrepublik Deutschland lebende Flüchtlinge (sog. Altfälle) ins Aufenthaltsgesetz 5/392
- Bewegungsfreiheit für Flüchtlinge schaffen – “Residenzpflicht” abschaffen 5/3454
- Einbürgerungshemmnisse abbauen – Einbürgerung erleichtern 5/3464
- Unverzügliche Anhebung der Grundleistungen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Verankerung der Leistungen in den allgemeinen sozialen Sicherungssystemen 5/4915
- Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen im Freistaat Sachsen, insbesondere hinsichtlich der gerichtlichen Bestellung eines unabhängigen, nur dem Kindeswohl verpflichteten Vormundes 5/2118
- Gesetz über die Bestellung von hauptamtlichen Migrationsbeauftragten für Fragen der Migrationsgesellschaft (Migrationsbeauftragte) 5/5934
Mitbestimmung Kinder und Jugendlicher/ Absenkung des Wahlalters
Die Forderung nach einem Wahlrecht ab Geburt und nach mehr Beteiligungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche ist schon lange in der politischen Diskussion. DIE LINKE. setzt sich schon seit einiger Zeit für eine Absenkung des Wahlalters und die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die umfassende Partizipation junger Menschen ein. Die Beschneidung des Grundrechts auf Wählen sollte endgültig der Vergangenheit angehören.
Für die politische Willensbildung sind Kenntnisse der politische Ordnung sowie der gesellschaftlichen Entwicklung Vorraussetzung. Daher sollten bereits im Grundschulalter politische Bildungsangebote sowohl in der Schule als auch außerschulisch angeboten werden. Neben den Amtsblättern und ähnlichem sollten möglichst viele politische Publikationen, zum Beispiel auch Wahlprogramme der politischen Akteure, altersgerecht aufgearbeitet werden.
Begleitend zur Forderung nach der Absenkung des Wahlalters sind daher verstärkt Maßnahmen der politischen Bildung im kinder- und Jugendbereich zu fördern.
Mit unserem Gesetzentwurf haben wir 2006 den Versuch unternommen, eine gesetzlichen Regelungen für Sachsen zu schaffen, damit das Wahlalter gesenkt und Kinder und Jugendliche umfangreiche Möglichkeiten zur Beteiligung erhalten können.
Auch die Anhörung hat gezeigt, dass sich unser Gesetzentwurf einer höchst aktuellen Frage von grundsätzlich demokratiepolitischem Gewicht stellt.
Von der Mehrheit der Gutachter wurde uns bescheinigt, mit unserem komplexen Herangehen auf dem richtigen Weg zu sein. Insbesondere die Expertin aus Niedersachsen, vormals Justizministerin dieses Landes, und der Experte aus Nordrhein-Westfalen, ehemaliger Kinderbeauftragter der dortigen Landesregierung – beides zwei von fünf Bundesländern, in denen das Wahlalter 16 in den Kommunen bereits Rechtslage und Wahlpraxis ist –, haben uns ausgesprochen bestärkt, hier unbedingt und entschlossen am Ball zu bleiben, damit Kinder und Jugendliche nicht weiter zu „Bürgern zweiter Klasse“ degradiert werden und ihnen nicht länger versagt wird, durch Wahlhandlung oder in gewählten Ämtern selbst darauf Einfluss zu haben, dass ihre originären Interessen in Landes- und Kommunalpolitik mehr Beachtung finden. Leider wurde unser Gesetzentwurf nach einer kontroversen Debatte abgelehnt.
Kinder- und Jugendhilfe
Die Kinder- und Jugendarbeit in Sachsen muss dauerhaft auf eine sichere und verlässliche Grundlage gestellt werden. Einer kontinuierlichen Arbeit basiert auf einer langfristigen, sicheren und bedarfsgerechten Finanzierung. Hier gibt es vor allem im ländlichen Raum großen Aufholbedarf.
Im Landtag setzt sich die LINKE immer wieder für eine Verbesserung der Kinder- und Jugendarbeit mit verschiedensten Anträgen ein. Beispielsweise fordern wir eine flächendeckende Schulsozialarbeit an Mittel- und Förderschulen. Damit könnte das Nebeneinander von Schule und Jugendhilfe überwunden werden und die Jugendhilfestrukturen im ländlichen Raum würden gestärkt.
Aber auch Unkonventionelles ist vorstellbar, so sollte es in ländlichen Gebieten nicht nur mobile Angebote der Jugendarbeit geben, sondern bspw. auch kostenfreie „Jugendbusse“, die Jugendliche zu einer Jugendeinrichtung im Ballungszentrum hin-, und vor allem aber auch abends wieder nach Hause bringen. Dergleichen gibt es derzeit nur bei kommerziellen Angeboten.
Vielen jungen Menschen in Sachsen, vor allem aus einkommensschwachen Familien, ist es nicht möglich an Ferienfahrten teilzunehmen. Wir betrachten dies aber als wichtige Erfahrung und eine Möglichkeit des sozialen und kulturellen Lernens, daher haben wir mehrmals die Wiedereinführung einer Förderung für Ferienfreizeiten gefordert.
Die LINKE stellt sich gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Jugendkriminalität kann man nicht mit dem Bau neuer Gefängnisse oder Strafverschärfungen bekämpfen, sondern wir benötigen auch hier mehr Bildung und Freizeitangebote, eine intensivere pädagogische Betreuung, frühzeitige Intervention und eine Ermittlungspraxis, die gewährleistet, dass straffällig gewordene Jugendliche unverzüglich erzieherische Reaktionen erfahren. Die LINKE hat daher einen eigenen Entwurf für ein Jugendstrafvollzugsgesetz eingebracht.
Die Situation im Land Sachsen ist nicht zufrieden stellend. Wir werden uns daher auch in der nächsten Legislaturperiode für Verbesserungen in der Kinder- und Jugendarbeit einsetzen.
Ausbildung
Die Lage auf dem Ausbildungsmarkt hat sich in diesem Jahr zwar leicht verbessert, allerdings ist dies vor allem dem demographischen Wandel geschuldet. Die Auswirkungen der Finanzkrise und der damit verbundenen Rezession sind auf dem Ausbildungsmarkt noch nicht angekommen. Dies wird sich erst im Ausbildungsjahr 2010/ 2011 bemerkbar machen. Dazu ist es aber schon jetzt notwendig, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.
Seit Beginn der Legislatur setze ich mich kontinuierlich für eine Verbesserung der Situation am Ausbildungsmarkt ein. Dabei hat der Erhalt und Ausbau des dualen Berufsausbildungssystems oberste Priorität. Im Landtag hat meine Fraktion eine Vielzahl von Anträgen gestellt. Durch die große Anfrage zur Lehrstellen- und Ausbildungssituation im Freistaat Sachsen konnten wir uns einen genauen Überblick über die Lage verschaffen. Ergänzend dazu habe ich viele kleine Anfragen gestellt. Mit mehreren Anträgen haben wir versucht, die Staatsregierung zum Handeln auf dem Gebiet der Ausbildung zu bewegen. Denn leider sind die Bemühungen der Staatsregierung von keinem großen Erfolg gekrönt.
Die LINKE setzt sich für die Einführung einer Ausbildungsplatzumlage ein, um einen gerechten Ausgleich zwischen ausbildenden und nicht ausbildenden Unternehmen zu erreichen.
Ich möchte, dass jede/r Jugendliche den Beruf erlernen und ergreifen kann, den er oder sie sich wünscht. Aber eine gute Ausbildungspolitik muss den Strukturwandel der Wirtschaft mit berücksichtigen. Es muss eine konsequente Förderung der Ausbildungsplätze erfolgen, in denen auch die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme in Sachsen besteht. Wir können es uns nicht leisten, Ausbildungsplätze zu fördern, bei denen die fertig Ausgebildeten in die Arbeitslosigkeit entlassen werden oder in andere Bundesländer abwandern und damit oft für immer Sachsen den Rücken kehren.
Pflegekinder und -familien
Die Situation von Pflegefamilien ist in Sachsen wie in den meisten Bundesländern schwierig. Durch den hohen persönlichen Einsatz können Pflegeeltern den Kindern zumindest einen Teil des Schutzes, der Geborgenheit Unterstützung und Hilfe zukommen lassen, der ihnen im häuslichen Umfeld fehlte.
Das Leben gestaltet sich für diese Kinder so angenehmer und hilfreicher als ein Aufenthalt in einem Heim.
Wir sind auf das Engagement der Pflegeeltern angewiesen. Leider gibt es derzeitig keine ausreichenden gesetzlichen Regelungen, die die Unterstützung von Pflegeeltern und Pflegekindern regelt. So benötigen die Pflegefamilien einen einheitlichen Katalog von Unterstützungsleistungen, auf die sie dann auch einen Rechtsanspruch haben. Die meisten Menschen, die sich bereit erklären ein Pflegekind aufzunehmen, wissen gar nicht, welche Möglichkeiten es gibt.
Auch deshalb werden viele Pflegeverhältnisse vorzeitig beendet. Dies liegt einerseits an der oft als mangelhaft angesehenen Beratung durch die Jugendämter und andererseits an den großen Verhaltensauffälligkeiten, die Pflegekinder oft aufweisen.
Um diese Situation wenigstens ein bisschen zu verbessern, hat die Linksfraktion auf meine Initiative einen Antrag in den Landtag eingebracht, der die Situation der Pflegefamilien verbessern soll. Auch wenn es in der zurückliegenden Legislaturperiode nicht gelungen ist, werde ich mich in den nächsten Jahren weiter für eine Verbesserung einsetzen.
Drogen- und Suchthilfe
Im sächsischen Suchthilfesystem gibt es starke Defizite im Bereich der Überlebenshilfe, speziell bei Gesundheitsversorgung und Wohnsituation Drogenabhängiger. Das System der Suchtberatungs- und Behandlungsstellen ist in Gefahr und wir benötigen eine langfristige Sicherung der Personalstellen und einen konsequenten Ausbau der Suchthilfeeinrichtungen vor allem in den ländlichen Gebieten Sachsens.
Davon habe ich mich bei Besuchen in den verschiedenen Suchthilfeeinrichtungen (Suchtberatungs- und Behandlungstellen, Suchtkliniken, therapeutische Einrichtungen) in Sachsen informiert. Auf diesen Erfahrungen aufbauend hat die Linksfraktion eine Große Anfrage zum Thema „Situation der Drogenhilfe in Sachsen“ an die Staatsregierung gestellt. Eine öffentliche Anhörung der Antworten folgte. Dabei forderten die Sachverständigen eine verstärkte Vernetzung zwischen Jugendhilfe und Suchthilfe und eine Entbürokratisierung bei der Finanzierung. Bestärkt durch die Meinung der Experten forderte die Linksfraktion Tandemprojekte zwischen Jugendhilfe und Suchtkrankenhilfe, die nicht an der Trennung zwischen Geldtöpfen und Institutionen scheitern dürfen.
Prävention nach dem Gießkannen-Prinzip, wie sie in Sachsen seit Jahren allgemein und hochschwellig betrieben wird, ist nicht sinnvoll und effizient und muss dringend durch Risikogruppenspezifische Frühintervention ersetzt werden. Nur wenn wir die Mittel und Projekte der Suchthilfe frühzeitig ansetzen und vielfältiger verteilen, kann Sachsen zu einem leistungsfähigen Suchthilfesystem kommen. Sachsen braucht mehr Pluralismus in der Suchthilfelandschaft, lebensnahe und niedrigschwellige Präventions- und Hilfsangebote, nicht erst wenn das Stadium der chronischen Mehrfachschädigung erreicht ist. Dass die Zahlen in diesem Bereich weit über dem Bundesdurchschnitt liegen, zeigt, dass die politischen Prämissen der bisherigen sächsischen Politik falsch gesetzt und mit bestehenden Konzepten zu wenig Hilfebedürftige erreicht werden.
Wir werden auch weiterhin gemeinsam mit den Einrichtungen der Suchthilfe, deren Arbeit wir sehr schätzen, für einen Paradigmenwechsel in der sächsischen Suchthilfepolitik kämpfen. Wenn die Staatsregierung nicht bald aufwacht, werden auf unsere sozialen Sicherungssysteme in den nächsten Jahren riesige Belastungen und Probleme zu kommen, weil die Schwere der Suchterkrankungen und Folgeschäden durch verfehlte Politik weiter steigen.
Linke Drogen-und Suchtpolitik ist Sozialpolitik. Eine repressive, allein rechtspolitische Ausrichtung lehnen wir ab und setzten uns für eine Entkriminalisierung ein. Um einen verantwortungsvollen und selbstbestimmten Umgang mit Drogen zu ermöglichen braucht es Aufklärung statt Verbote und Tabuisierung.
Antifaschismus
Auch auf dem Gebiet Antifaschismus hat die Linksfraktion im Sächsischen Landtag einiges bewegen können. Neben den monatlichen Abfragen zur Entwicklung rechter Straftaten, Anträgen zur finanziellen Aufstockung des Programmes “Weltoffenes Sachsen” und der Großen Anfrage zum Thema “Die Extreme Rechte in Sachsen und gesellschaftliche Strategien für deren Zurückdrängung” sowie der parlamentarischen Begleitung vielfältigster antifaschistischer und antirassistischer Initiativen und Aktionen, wie zum Beispiel der Kundgebungen zum 13. Februar in Dresden, lag mein persönlicher Schwerpunkt auf diesem Gebiet in der außerparlamentarischen Arbeit, bei der Unterstützung verschiedenster Kampagnen und Initiativen gegen Nazi-Aktivitäten und -läden, sowie bei der Anmeldung zahlreicher Kundgebungen und Demonstrationen.





